Coronavirus-Krise

VdB: Grundrechte "dramatisch eingeschränkt"

Teilen

Dies sei 'nur durch die außergewöhnliche Situation gerechtfertigt'.

Wien. Wegen der Coronakrise sind derzeit Grundrechte "dramatisch eingeschränkt". Dies sei "nur durch die außergewöhnliche Situation gerechtfertigt" - und die Einschränkungen dürften nur so lange gelten als sie unbedingt nötig sind, "sie müssen also mit einem Ablaufdatum versehen sein", stellte Bundespräsident Alexander Van der Bellen Freitag bei der Angelobung von VfGH-Vizepräsidentin Verena Madner fest.

Die Umstände der Angelobung waren "außergewöhnlich", konstatierte der Bundespräsident in seiner kurzen Rede, "weil wir alles tun, um die Pandemie wirksam einzudämmen mit dem Ziel, dass unsere Gesundheit und Leben geschützt bleiben". Deshalb seien das Recht auf Familienleben, die Versammlungsfreiheit, das Recht auf Erwerbsfreiheit dramatisch eingeschränkt.

"Dramatischen Einschränkungen" 

Im Umgang mit solchen Krisensituationen zeige sich, "wie groß der Gestaltungsspielraum innerhalb des rechtsstaatlichen Rahmens sein kann". Dennoch gehe es um "heikle" - aber "weder neue, noch seltene" - Grundrechtsabwägungen, auch im Spannungsverhältnis von Freiheit und Gleichheit. Die "dramatischen Einschränkungen" werden auch den VfGH beschäftigen. Van der Bellen ist überzeugt, "dass der Verfassungsgerichtshof sich auch in dieser außerordentlich heiklen Situation bewähren wird". Schließlich sei der Gerichtshof seit 100 Jahren "der Hüter der modernen, liberalen Demokratie".

Alles andere als üblich war auch der Auftritt Van der Bellens in der Präsidentschaftskanzlei: Seit dem Lockdown Mitte März war er (abgesehen von den Sozialen Medien) nur in zwei TV-Ansprachen öffentlich zu sehen.

Die Angelobung Madners fand in kleinstem Rahmen statt, anstelle des üblichen Handschlags nach der Eidesformel hob Madner, weit entfernt vom Bundespräsidenten stehend, die rechte Hand. Für die Fotos danach stellten sich Van der Bellen, Madner und VfGH-Präsident Christoph Grabenwarter mit Abstand nebeneinander auf.

Fehler im Artikel gefunden? Jetzt melden.
OE24 Logo
Es gibt neue Nachrichten