Laut SPÖ Konsens
Abgeordneten-Immunität wird neu geregelt
30.09.2009
Die berufliche Immunität soll gestärkt, der außerberuflichen Schutz abgeschafft werden. Aus Sicht der ÖVP gibt es jedoch noch Gesprächsbedarf.
Die Immunitätsregeln für Abgeordnete werden neu geregelt. Wie Nationalratspräsidentin Barbara Prammer (SPÖ) am Mittwoch sagte, haben die fünf Parlamentsparteien grundsätzlich die Streichung der "außerberuflichen Immunität" vereinbart. Im Gegenzug soll die derzeit sehr eng gefasste "berufliche Immunität" der Mandatare neu geregelt werden. Bei einer ersten Sitzung der Arbeitsgruppe Immunität habe diesbezüglich Konsens geherrscht, betonte Prammer. Details sollen in den kommenden Monaten geklärt werden.
Die Abgeordneten-Immunität ist in den vergangenen Monaten ins Gerede gekommen. Unzweideutig geregelt ist derzeit nämlich nur die "berufliche Immunität", die jede Art der Strafverfolgung von Mandataren aufgrund ihrer Aussagen im Parlament verbietet. Ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen außerhalb des Parlaments begangener Delikte, greift die "außerberufliche Immunität". Hier muss das Parlament einer Strafverfolgung zustimmen, wenn zwischen dem Delikt und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten kein Zusammenhang besteht.
Schlampiger Umgang mit Regelwerk
Die Abgeordneten werfen der
Staatsanwaltschaft nun aber einen schlampigen Umgang mit diesem Regelwerk
vor, das sie vor willkürlicher Strafverfolgung schützen soll. Grund sind
Ermittlungen, bei denen die Behörden im Umfeld der Abgeordneten ermittelt
haben, ohne einen Auslieferungsantrag zu stellen. Möglich wurde das, weil
die Staatsanwaltschaft die Mandatare offiziell nicht als "Beschuldigte",
sondern nur als "Zeugen" führte.
Prammer: Konsens über Abschaffung außerberuflicher Immunität
Laut
Prammer wurde nun grundsätzlich eine Neuregelung vereinbart. "Es ist
Konsens, dass wir in Zukunft durch neue gesetzliche Regelungen die
außerberufliche Immunität abschaffen wollen und gleichzeitig die berufliche
Immunität neu definieren", sagte sie. Für bestimmte Delikte wird damit kein
Auslieferungsantrag mehr nötig sein. Auf konkrete Details will sich Prammer
aber noch nicht festlegen, zumal im Gegenzug die berufliche Immunität neu
geregelt werden soll. Zu klären wird laut Prammer unter anderem sein, ob
auch Aussagen von Abgeordneten bei Pressekonferenzen und bei politischen
Veranstaltungen künftig unter die berufliche Immunität fallen (und damit
völlig immunisiert sein, Anm.) sollen.
ÖVP teilt Prammers Zuversicht nicht
Die ÖVP will bei der
Neuregelung der Abgeordneten-Immunität nur "ergebnisoffen diskutieren".
VP-Justizsprecher Heribert Donnerbauer kann Prammers Zuversicht nach der
Arbeitsgruppensitzung "nicht nachvollziehen": "Die Abschaffung der
außerordentlichen Immunität wurde zwar dabei angesprochen, aber hier von
einer Einigung zu sprechen, ist absolut übertrieben."
Anders der Grüne parlamentarische Geschäftsführer Dieter Brosz. Prammers Darstellung sei "grundsätzlich richtig", bestätigte der Abgeordnete. Allerdings bedeute die Abschaffung der außerberuflichen Immunität inhaltlich noch wenig, da noch unklar sei, wie weit im Gegenzug die berufliche Immunität gefasst werden soll. Die Grünen wünschen sich insbesondere Regeln für den Schutz von Informanten, die Abgeordnete auf Missstände in der Verwaltung hinweisen.
Grüne wollen Zeugenschutzregelung
Außerdem fordern die
Grünen eine Streitwertbegrenzung bei zivilrechtlichen Schadenersatzklagen.
Brosz verweist etwa auf eine in den 90er Jahren von der Baufirma
Teerag-Asdag gegen den Grünen Peter Pilz eingebrachte 100 Mio.
Schilling-Klage (7,27 Mio. Euro). Solche Prozesse könnten nicht nur für
Abgeordnete "existenziell bedrohend" werden. Der damalige Wiener Gemeinderat
Pilz hatte sich nach dem Bekanntwerden von Preisabsprachen in der Baubranche
auf das Unternehmen eingeschossen. Teerag-Asdag brachte daraufhin eine Klage
ein, die erst 2003 beigelegt wurde. Beide Parteien einigten sich darauf,
dass die Aussagen des Abgeordneten "von der Meinungsfreiheit umfasst" waren.