Wegen Freiwilligkeit

"Abgeschobene" Tschetschenen blitzten beim UVS ab

02.10.2008

Diesmal ist eine Beschwerde von aus Kärnten weggebrachten Asylwerbern nicht durchgegangen, weil sie "freiwillig" in den Bus gestiegen sind.

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Der Unabhängige Verwaltungssenat Kärnten hat die Beschwerde einer der im Jänner auf Anordnung des Kärntner Landeshauptmannes Jörg Haider nach Niederösterreich "abgeschobenen" tschetschenischen Flüchtlingsfamilie abgewiesen. Im Gegensatz zu einer fast gleichlautenden Beschwerde im August, der stattgegeben wurde, hat der UVS diesmal keine Einwände gegen die Vorgangsweise der Behörden erhoben.

Oranger Triumph
Mit dieser Entscheidung sehe man sich in der "Abschiebepolitik" des Landes bezüglich straffällig gewordener Tschetschenen vollinhaltlich bestätigt, freute sich Haiders Sprecher Stefan Petzner. Gegen die Entscheidung vom August hat das Land gleich die Anrufung des Höchstgerichtes angekündigt.

Kein Zwang oder Druck
Der UVS begründete die Zurückweisung der Beschwerde über die "Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt" u.a. damit, dass im gegenständlichen Fall "ein physischer Zwang oder auch die Androhung eines solchen" nicht vorgelegen sei. Die Beschwerdeführer seien freiwillig in den Bus gestiegen, der sie nach Traiskirchen gebracht hätte. Zwang oder Druck habe es nicht gegeben.

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