Abschiebung für straffällige Asylwerber

Kickls Asylpläne: Was geht, was nicht?

17.01.2019

Kickl will auch nach Syrien abschieben. Experten halten den Plan für unmöglich. 

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© APA/ROLAND SCHLAGER
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Nach der Häufung von Morden durch Flüchtlinge hatte FPÖ-Innenminister Herbert Kickl Maßnahmen vorgestellt. Der Faktencheck:

  • Abschiebung von Asylwerbern nach Syrien

Kreativ. Kickl betont, dass es auch in Syrien sichere Gebiete gebe, er werde bei Abschiebungen „kreativ sein“. Die Verbrechen seien so schlimm, dass er handeln müsse. Verfassungsexperte Bernd-Christian Funk wendet ein, dass es mit Syrien noch kein Rücknahmeabkommen gebe.

  • Auch Kleinkriminelle verlieren Asylschutz

Das könnte gehen. Kickl will, dass Asylwerber ihren Status auch schon bei kleineren Vergehen, wie Ladendiebstahl, verlieren. Derzeit kann dieser nur bei schweren Gewaltverbrechen entzogen werden. Funk sieht da keine schlechten Erfolgsaussichten: Bei Asylwerbern ist im Gegensatz zu Asylberechtigten der Verlust des Status schon bei kleineren Verbrechen zulässig. Kickl könnte versuchen, das anzupassen.

  • Flüchtlinge werden in Transitzonen festgehalten

Können Flüchtlinge nicht abgeschoben werden, will Kickl sie in Transitzonen unterbringen und „örtlich binden“, wie er es nennt, um die Bevölkerung zu schützen. Das sei „eindeutig rechtlich nicht gedeckt“, so Funk. Der VfGH würde das Gesetz aufheben, weil es eine „Haft auf unbestimmte Zeit bedeute“. Konter aus der FPÖ: Es gehe nur um eine „vorübergehende Maßnahme“.

 

Funk: "Haft in Transitzonen würde Höchstgericht heben"

ÖSTERREICH: Kann Österreich straffällige Asylwerber nach Syrien abschieben?

Bernd-Christian Funk: Wo es sichere Regionen gibt, kann eine Abschiebung in Erwägung gezogen werden. Aber es muss auch gesichert sein, dass die Abzuschiebenden in die sicheren Regionen kommen können.

ÖSTERREICH: Dann wäre es möglich?

Funk: Nein, es muss weiters gesichert sein, dass vonseiten des empfangenden Staates eine Aufnahmeerklärung vorliegt. Mit Syrien gibt es das nicht. Die Asylwerber würden nach der Landung zurückgeschickt werden.

ÖSTERREICH: Wer nicht abgeschoben werden kann, soll in Transitzonen, sagt Kickl.

Funk: Das muss man zu Ende denken: Das würde eine Haft auf unbestimmte Zeit bedeuten – eine verkappte Abschiebehaft mit Elementen einer Strafhaft. Das ist rechtlich eindeutig nicht gedeckt und würde aufgehoben werden.

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