Abschiebung gestoppt
Familie darf in Österreich bleiben
18.05.2011
Die kosovarischen Familie hätte im Februar 2010 abgeschoben werden sollen.
Im Fall einer in Vorarlberg lebenden kosovarischen Familie, die im Februar 2010 in einer sprichwörtlichen Nacht- und Nebelaktion aus Röthis (Bezirk Feldkirch) abgeschoben werden sollte, sind nun für die Frau und die beiden Kinder Niederlassungsbewilligungen für ein Jahr ausgestellt worden. Das diesbezügliche Verfahren für den Familienvater ist noch nicht abgeschlossen, bestätigte Anwalt Stefan Harg als Vertreter der Familie. Der Vater lebe derzeit mit unsicherem Aufenthaltsstatus in Vorarlberg.
Aufregung um Abschiebung
Die Umstände der im Februar 2010 vorgesehenen Abschiebung hatten für großes Aufsehen gesorgt. So sollte die Familie mit den damals drei und fünf Jahre alten Kindern um 4.00 Uhr von der Polizei abgeholt werden. Nach Protesten des Bürgermeisters und rund 30 engagierter Bürger, die sich in der Nacht vor dem Haus der Familie versammelt hatten, wurde die Abschiebung aber abgebrochen. Die Familie gilt in Röthis nach Angaben von Bürgermeister Norbert Mähr als "bestens integriert".
Humanitäres Bleiberecht
Sicherheitslandesrat Erich Schwärzler (V) hatte sich bereits im vergangenen Jahr für ein humanitäres Bleiberecht der Familie eingesetzt. Diese Bemühungen scheiterten allerdings an einem aufrechten Aufenthaltsverbot des Familienvaters in Deutschland. Der Mann hatte in Deutschland - wo er geboren ist - unerlaubterweise seine Mutter besucht.
Dieses Aufenthaltsverbot besteht bis heute, wie Harg erklärte. "Deshalb ist im Fall des Mannes weiter kein humanitäres Bleiberecht möglich", erklärte Schwärzler. Ein neuer Antrag auf Aufhebung des Aufenthaltsverbots werde gestellt, sagte der Anwalt. Wenn Deutschland diesbezüglich positiv entscheide, stehe einer Niederlassungsbewilligung für den Vater nichts im Wege. Schwärzler betonte, dass man vor einer Beurteilung des weiteren Vorgehens jedenfalls die Entscheidung in Deutschland abwarten werde. "Das ist nur fair", befand der Landesrat.