Keine Mehrarbeit

Ärtzearbeitszeiten werden strenger kontrolliert

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Nachdem Spitalsärzte enorm lange Dienstzeiten haben, wird jetzt darauf geachtet, dass wenigstens diese nicht überschritten werden.

Die Novelle zum Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz hat am Mittwoch den Ministerrat passiert. Ab Herbst werden strengere Strafen gelten, wenn Spitalsärzte die maximalen Arbeitszeiten überschreiten. Begleitend soll es Schwerpunktaktionen der Arbeitsinspektion geben.

Arbeitszeiten einhalten
Geändert werden mit der Gesetzesnovelle nicht die Arbeitszeitregelung selbst, sondern die Kontroll- und Strafmöglichkeiten. Bisher war es vielfach nicht möglich, Krankenanstalten von ausgegliederten Spitalsgesellschaften zu strafen. Mit der Novelle gilt die Spitalsgesellschaft als Beschäftiger und ist damit auch bei Arbeitskräfte-Überlassung für die Einhaltung der Arbeitszeiten verantwortlich.

Aufzeichnungen führen
Auch die Regelung für Strafen bei fehlender Arbeitszeitaufzeichnung wird strenger. Strafen wurden bisher oft umgangen, indem Krankenanstalten einfach keine Arbeitszeitaufzeichnung geführt haben. Das führte dazu, dass es in diesen Fällen nur eine einzige Strafe pro Spital gab. Ärzte in Krankenhäusern werden nunmehr mit allen anderen Arbeitnehmern in diesem Land gleichgestellt: Bei fehlender Aufzeichnung wird künftig pro Kopf gestraft.

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