Keine Mehrarbeit
Ärtzearbeitszeiten werden strenger kontrolliert
28.05.2008
Nachdem Spitalsärzte enorm lange Dienstzeiten haben, wird jetzt darauf geachtet, dass wenigstens diese nicht überschritten werden.
Die Novelle zum Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz hat am Mittwoch den Ministerrat passiert. Ab Herbst werden strengere Strafen gelten, wenn Spitalsärzte die maximalen Arbeitszeiten überschreiten. Begleitend soll es Schwerpunktaktionen der Arbeitsinspektion geben.
Arbeitszeiten einhalten
Geändert werden mit der Gesetzesnovelle
nicht die Arbeitszeitregelung selbst, sondern die Kontroll- und
Strafmöglichkeiten. Bisher war es vielfach nicht möglich, Krankenanstalten
von ausgegliederten Spitalsgesellschaften zu strafen. Mit der Novelle gilt
die Spitalsgesellschaft als Beschäftiger und ist damit auch bei
Arbeitskräfte-Überlassung für die Einhaltung der Arbeitszeiten
verantwortlich.
Aufzeichnungen führen
Auch die Regelung für Strafen bei
fehlender Arbeitszeitaufzeichnung wird strenger. Strafen wurden bisher oft
umgangen, indem Krankenanstalten einfach keine Arbeitszeitaufzeichnung
geführt haben. Das führte dazu, dass es in diesen Fällen nur eine einzige
Strafe pro Spital gab. Ärzte in Krankenhäusern werden nunmehr mit allen
anderen Arbeitnehmern in diesem Land gleichgestellt: Bei fehlender
Aufzeichnung wird künftig pro Kopf gestraft.