Beschwerde eingereicht

Ärztekammer geht gegen E-Medikation vor

03.08.2011

Die Ausschreibung sei nicht rechtskonform abgewickelt worden, so der Vorwurf.

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Die Ärztekammer Wien hat bei der EU-Kommission Beschwerde gegen die Auftragsvergabe für das Pilotprojekt E-Medikation eingebracht. Grund für die Beschwerde ist die u.a. die Tatsache, dass die Software nicht ausgeschrieben worden war und der Hauptverband deswegen bereits vom Bundesvergabeamt zu einer Geldbuße von 24.000 Euro verurteilt wurde.

E-Medikation
Mit der E-Medikation werden vom Arzt verordnete oder vom Apotheker rezeptfrei erhältliche Medikamente elektronisch erfasst. Damit können Wechselwirkungen überprüft und Mehrfachverordnungen vermieden werden, um die Sicherheit der Patienten bei der Einnahme von Arzneimitteln zu erhöhen.

"Rechtswidrig"
Johannes Steinhart, Obmann der Kurie niedergelassene Ärzte und Vizepräsident der Ärztekammer Wien, begründete die Beschwerde damit, dass die Kammer in den letzten Wochen mehrfach von Fachleuten bestätigt bekommen habe, "dass nicht nur die Auftragsvergabe an einzelne Softwareanbieter, sondern auch das 'Herzstück' des gesamten E-Medikationsprojekts, nämlich der Vertrag zwischen dem Hauptverband und der Pharmazeutischen Gehaltskasse, rechtswidrig ist". Deshalb wolle man diese Angelegenheit geklärt sehen, "denn für Rechtsbrüche und eine Umgehung von Ausschreibungskriterien steht die Ärzteschaft nicht zur Verfügung".

Steinhart warf dem Hauptverbandsvorsitzenden Hans-Jörg Schelling vor, nach wie vor nicht gewillt zu sein, Rechtssicherheit für die beteiligten Ärzte, Apotheken und Patienten herzustellen. "Wir sehen uns als Ärzte und als Projektpartner durch das Urteil des Bundesvergabeamtes vom Hauptverband massiv getäuscht", so Steinhart. "Schellings unqualifizierte Attacken auf die Ärzte sollen nur von seinem Versagen im Projektmanagement ablenken."

Interesse erlahmt
Darüber hinaus zeigten die aktuellen Zahlen des Pilotprojekts, dass das Patienteninteresse in den vergangenen Wochen völlig erlahmt sei. "Zwar haben die teilnehmenden Ärztinnen und Ärzte aufgrund der unsicheren Rechtslage keine neuen Patienten mehr eingeschrieben, doch auch in den Apotheken und Spitälern haben im Juli österreichweit im Schnitt nur mehr 2-3 Patienten pro Tag teilgenommen", fasst Steinhart die aktuelle Entwicklung des Pilotprojekts zusammen. Selbst bei den urlaubsbedingt niedrigeren Sommerfrequenzen komme das "einer Bankrotterklärung für das Projektmanagement des Hauptverbands gleich". Von den vom Hauptverband ursprünglich gewünschten 50.000 Teilnehmern könne bei derzeit lediglich 6.500 aktiven Patienten "ohnehin schon lange keine Rede mehr sein". Eine adäquate und rechtskonforme Auswertung des Pilotprojekts E-Medikation sei damit unmöglich geworden.

Stopp gefordert
Steinhart bekräftigte die Forderung nach einem Stopp des Pilotprojekts. "Der Hauptverband muss endlich erkennen, dass man ein Pilotprojekt dieser Größenordnung sauber und vor allem rechtskonform aufsetzen muss. Bevor es hier keine rechtsverbindlichen Urteile des Verwaltungsgerichtshofs beziehungsweise der EU-Kommission gibt, wird die Ärztekammer für Wien das Pilotprojekt nicht fortsetzen."

Die Lösung der derzeitigen Problemsituation sieht der Kurienobmann in einer kompletten Neuausschreibung des Pilotprojekts. "Die E-Medikation ist vom Grundgedanken eine gute Sache, die sowohl Vorteile für die Patientinnen und Patienten als auch für die Ärztinnen und Ärzte bringen kann. Umso trauriger, dass die Projektverantwortlichen im Hauptverband es durch rechtswidriges Vorgehen vorerst zu Fall gebracht haben", so Steinhart.

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