Wahlparty-Knüller

1. Wahl-Aufreger: FPÖ sperrt ausländische Journalisten aus

09.06.2024

Kein Zutritt zur FPÖ-Wahlparty! Für viele ausländische Journalisten heißt es: Draußen bleiben.

Zur Vollversion des Artikels
© APA/HELMUT FOHRINGER
Zur Vollversion des Artikels

Riesen-Aufregung vor der Wahlparty der FPÖ in Wien. Der Verband der Auslandspresse in Wien beklagt den Ausschluss ausländischer Journalisten von der FPÖ-Feier: „Über ein Dutzend Vertreter und Vertreterinnen renommierter internationaler Medien haben trotz teilweise sehr frühzeitigen Anfragen eine Absage erhalten.“

Die Ablehnungsentscheidungen seien "unterschiedlich" gewesen, hieß es vom Verbandspräsident der Auslandspresse. Ivo Mijnssen sagte: "Zunächst wurde einigen mitgeteilt, dass sie auf der Warteliste stünden, da österreichische Medien Vorrang hätten. Anderen wurde gesagt, dass es keinen Platz mehr gäbe oder dass, wenn die FPÖ alle Anfragen annehme, nur Journalisten im Saal säßen. Zuletzt hieß es, dies sei ein Anlass nur für nationale Medien."

Vilimsky: "Lügenpresse"

Am Freitag fiel FPÖ-Spitzenkandidat Vilimsky beim Wahlkampf-Abschluss mit einem Frontalangriff auf das deutsche ZDF auf. Den Sender titulierte er als „Lügenpresse“. 

"Beschränktes Platzangebot"

Die FPÖ verwies auf das beschränkte Platzangebot im Party-Lokal (Vino Wien) und sagte, dass „heimische Medien“ Priorität hatten.

Auch einer Redakteurin der österreichischen Wochenzeitschrift "Falter" wurde die Akkreditierung mit Verweis auf die begrenzten Platzverhältnisse verwehrt 

Der Verbandspräsident der Auslandspresse ärgert sich. Die "Bevorteilung der österreichischen Presse" entspreche offenkundig "einer offiziellen Politik der Freiheitlichen Partei, da deren Vertreter in fast allen Fällen zugelassen wurden", heißt es weiter in dem Schreiben. "Solche Argumente einer führenden Partei sind irritierend und unprofessionell, zumal sie einem Muster der totalen Gesprächsverweigerung mit der internationalen Presse folgen. Diese Haltung ist eine beispiellose und innerhalb der EU einzigartige Verletzung des Rechts auf Information."
 

Zur Vollversion des Artikels