Schlappe für Kurz

Abgewiesen! Schmid-Chats müssen nicht gelöscht werden

31.01.2024

Der Antrag der Kurz-Anwälte auf die Löschung der Chats von Thomas Schmid scheiterte am Mittwoch vor Gericht. 

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© APA, Getty (Fotomontage)
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Am Mittwoch endet der wohl vorletzte Verhandlungstag in der Causa Falschaussage gegen Ex-Kanzler Sebastian Kurz. Es gibt am Nachmittag eine Liveschaltung nach Moskau.

Vor der Mittagspause gab es den ersten Hammerschlag. Und der brachte eine Schlappe für die Kurz-Verteidigung.

Kurz-Verteidigung scheitert mit Anträgen zu Schmid-Chats

Ihr Antrag, alle Chats von Schmid aus dem Akt zu löschen oder nicht zu verwenden, wurde von Richter Michael Radasztics abgewiesen. Ebenso scheiterte der der Antrag, die WKStA solle bestimmte Chats vorlegen.

Die Entscheidung des VfGH, wonach es für Handydaten-Beschlagnahme eine richterliche Genehmigung brauche, gilt nicht für dieses Verfahren (keine Rückwirkung), stellte der Richter klar. Es bestehe keine gesetzliche Grundlage für eine Löschung oder Nichtvorlage dieser Daten.

Der Antrag auf weitere Chatvorlagen wurde ebenso abgewiesen. 

Die Russen kommen - zumindest virtuell

Mittwochnachmittag sollen dann zwei russische Geschäftsleute aussagen, die ein Bewerbungsgespräch mit dem einstigen Vorstand der Staatsholding, Thomas Schmid, geführt haben sollen.

Sie sollen sich an Kurz' Rechtsvertretung gewandt und Details ausgeplaudert haben. Die Russen werden aus der österreichischen Botschaft in Moskau per Video zugeschaltet. Schmid soll ihnen gegenüber über "enormen Druck" der WKStA auf ihn geklagt haben. Kurz' Verteidigung erhofft sich durch die Befragung, Schmids mögliche künftige Rolle als Kronzeuge in der ÖVP-Umfragecausa weiter infrage stellen zu können.

Zuvor war noch ein weiteres ÖBAG-Aufsichtsratsmitglied an der Reihe.

Zeuge Helm entlastet Kurz

Erster Zeuge am Mittwochvormittag war Günther Helm, einstiger Chef des Diskonters Hofer und später im Aufsichtsrat der ÖBAG. Auch er wurde zu seiner Bestellung in diese Funktion befragt. Kurz und seinem einstigen Kabinettschef Bernhard Bonelli wird von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) vorgeworfen, des damaligen Kanzlers Rolle bei den Postenbesetzungen kleingeredet zu haben. Die Angaben von Kurz widersprechen jenen Schmids, der bereits als Zeuge geladen war.

Kurz und er keine "best buddies"

Kurz selbst habe er über seinen guten Freund, den späteren Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP), kennengelernt, berichtete Helm, "best buddies" sei man aber nicht. "Ich schätze sehr, was er gemacht hat für Österreich", betonte der Zeuge allerdings, der für seine Befragung aus Saudi-Arabien angereist war. Blümel sei es auch gewesen, der Helm gefragt habe, ob er ins Nominierungskomitee wolle, welches die Aufsichtsräte für Beteiligungen nominierte.

Schmids Konzept sei "das beste" gewesen

Zur Bestellung von Thomas Schmid zum ÖBAG-Vorstand betonte der Zeuge, es habe keine Zurufe von außen gegeben. Personalberater hätten anonyme Profile vorgelegt, Schmids Konzept sei das beste gewesen. Dass Schmid den Posten angestrebt hat, sei ihm zunächst nicht so bewusst gewesen, Schmid sei aber sehr ehrgeizig gewesen. Auch Chats mit dem Unternehmer Siegfried Wolf wurden Helm vorgelegt, den sich Kurz eigentlich als Vorsitzenden für die ÖBAG gewünscht hatte.
 

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