Affären

Angeklagter 'Bonzen-Quäler' kommt mit Diversion davon

21.11.2022

Der frühere JVP-Chef und jetzige Bundesrat Harald Himmer war wegen des Verdachts der Untreue angeklagt.

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© APA/ROLAND SCHLAGER
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Unerwartet rasch ist am Montag am Wiener Landesgericht ein Untreue-Prozess gegen den Wiener ÖVP-Bundesrat und Ex-Alcatel-Vorstand Harald Himmer zu Ende gegangen. Der demnächst 58-Jährige, der bis dahin Zahlungsflüsse zulasten der Alcatel-Lucent Austria AG von insgesamt 244.800 Euro an den Ex-Lobbyisten Peter Hochegger vehement abgestritten hatte, legte nach einer Mittagspause dahin gehend ein Geständnis ab. Sein Strafverfahren konnte daraufhin diversionell erledigt werden. Himmer dürfte somit unbescholten bleiben. Himmer wurde in den 1990er als Chef der jungen VP bekannt. Slogan: "Bonzen quälen, Himmer wählen".

Geldbuße von 11.500 akzeptiert

Himmer erklärte sich nach Belehrung von Richterin Marion Hohenecker zur Zahlung einer Geldbuße von 11.500 Euro bereit. Im Gegenzug wird die gegen ihn gerichtete Anzeige vorerst zurückgelegt. Sobald die Geldbuße am Konto der Justiz eingelangt ist, wäre im Fall der Rechtskraft die Strafsache für den ÖVP-Politiker endgültig erledigt. Himmer würde damit weiterhin als nicht vorbestraft gelten. Staatsanwalt Bernhard Löw war mit dieser Vorgangsweise einverstanden - der Anklagevertreter selbst hatte ihr den Weg geebnet, indem er schon in seinem Eröffnungsvortrag Himmer eine Diversion schmackhaft gemacht hatte.

Staatsanwalt willigt ein

   "Sollte Himmer Verantwortung übernehmen, wäre das aus Sicht der Staatsanwaltschaft ein klassischer Fall für eine Diversion", hatte Löw zu Beginn des Verhandlungstags erklärt. Der zur Anklage gebrachte Sachverhalt sei 15 Jahre her, Himmer habe sich seither wohl verhalten und sei gerichtlich unbescholten. Eine Diversion "würde die Sache vereinfachen. Aber es soll niemand etwas gestehen, was er nicht gemacht hat", sagte Löw.

   Rechtskräftig ist die Diversion noch nicht. Da die Sache berichtspflichtig ist, benötigt die Staatsanwaltschaft Wien als weisungsgebundene Behörde formal noch die Zustimmung der übergeordneten Stellen. Es ist allerdings wohl davon auszugehen, dass der zuständige Staatsanwalt sein Vorgehen mit den übergeordneten Behörden akkordiert haben dürfte.
 
 

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