Für Falschaussage drohen bis zu drei Jahre Haft, aber nur theoretisch.
Strafantrag. Im Strafantrag wird Sebastian Kurz falsche Zeugenaussage in einem U-Ausschuss vorgeworfen: Er soll seine Rolle im Postenschacher rund um die ÖBAG mehrfach heruntergespielt haben – ein Verstoß gegen §288 StGB „ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen“.
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Droht Kurz also der Gang ins Gefängnis? Justiz-Insider halten das für unwahrscheinlich. Kurz streitet zwar die Falschaussage ab. Im Fall einer Verurteilung gäbe es also diesbezüglich keine mildernden Umstände.
Für Kurz spricht aber seine Unbescholtenheit. Und selbst wenn es eine teilbedingte Haftstrafe geben sollte, würde die wohl unter 12 Monaten liegen – womit für Kurz jedenfalls eine Fußfessel möglich wäre...