Der Prozess gegen den ehemaligen Chefinspektor im mittlerweile aufgelösten Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) Egisto Ott könnte platzen.
Am Wiener Landesgericht hätte am Freitag der Prozess gegen den ehemaligen Chefinspektor im mittlerweile aufgelösten Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT), Egisto Ott, und den Ex-Politiker Hans Jörg Jenewein (FPÖ) fortgesetzt werden sollen. Dazu kam es allerdings nicht. Zur Klärung einer Rechtsfrage wurde die Verhandlung auf unbestimmte Zeit vertagt. Der erste Strafprozess gegen Ott könnte vor dem Aus stehen.
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Für diese überraschende Entwicklung sorgte Jeneweins Verteidiger Christoph Rother. Der Anwalt brachte vor, ihm sei in Vorbereitung auf die heutige Verhandlung aufgefallen, dass die Strafverfolgungsbehörden die parlamentarische Immunität Jeneweins bisher nie thematisiert hätten. Die inkriminierten strafbaren Handlungen hätten allerdings zu Zeitpunkten stattgefunden, als Jenewein als Mandatar dem Nationalrat angehörte. Die Justiz hätte dessen ungeachtet nie ein Auslieferungsbegehren an den Nationalrat gerichtet. Da die verfahrensgegenständlichen Handlungen einen Bezug zu Jeneweins politischer Tätigkeit hatten, sei im übrigen sogar "absolute Immunität" gegeben, argumentierte Rother: "Die ist zeitlich unbegrenzt und endet nicht mit der Beendigung der Abgeordnetentätigkeit." Jenewein saß für die FPÖ kurzzeitig im Jahr 2013 und dann vom Oktober 2017 bis zum November 2019 im Parlament.
Verjährungsfrage
Richter Andreas Böhm erklärte nach Rothers Ausführungen, er sei davon ausgegangen, dass die Verjährungsfrage im Vorfeld geklärt worden sei. Immerhin sei der Akt "durch alle Instanzen bis zum Justizministerium, wahrscheinlich auch zum Weisungsrat" gegangen. Er trug schließlich dem Staatsanwalt auf, diese Rechtsfrage klären zu lassen. Zu diesem Zweck wurde die Verhandlung auf unbestimmte Zeit vertagt.
"Wenn das Ermittlungsverfahren mit Rechtswidrigkeit behaftet ist, hat das selbstverständlich auch Auswirkungen auf Herrn Ott", meinte dessen Verteidiger Jürgen Philipp Bischof. Auch die nachträgliche Klärung der Immunitätsfrage würde nach Ansicht Bischofs die Fortsetzung der gegenständlichen Verhandlung nicht mehr möglich machen. Die Verjährungsfrist bei den inkriminierten Delikten Verletzung des Amtsgeheimnisses und Vergehen gegen Datenschutzbestimmungen betrage fünf Jahre. Diese Frist sei bereits abgelaufen.
Das sagt die Oberstaatsanwaltschaft
Via Aussendung erklärte die Oberstaatsanwaltschaft Wien, dass die Staatsanwaltschaft Wien zutreffend davon ausgegangen sei, dass bei Jenewein keine Immunität vorliegen würde. Dementsprechend erfolgte die Einleitung des Ermittlungsverfahrens und die Einbringung des Strafantrages, ohne dass es einer Aufhebung der Immunität bedurft hätte.
Darum geht es
Die Staatsanwaltschaft wirft Ott vor, im Auftrag Jeneweins einen Beamten angehalten haben, Informationen zu Teilnehmern eines Treffens europäischer Nachrichtendienste zu beschaffen. Auch auf die Zusammensetzung der "Soko Tape", die nach dem Ibiza-Video zur Klärung strafrechtlicher Vorwürfe eingerichtet wurde, soll Jenewein Ott angesetzt haben. Der Ex-Politiker soll weiters verbotenerweise Fotos in einem U-Ausschuss aufgenommen und diese an Ott gesendet haben. Bei einer Hausdurchsuchung bei Jenewein wurde außerdem ein Schlagring sichergestellt, weshalb sich der Ex-Politiker auch nach dem Waffengesetz verantworten muss.
Nicht Teil der Verhandlung sind mehrere Spionage-Anschuldigungen, denen sich Ott ausgesetzt sieht. Gegen ihn wird von der Staatsanwaltschaft Wien seit 2017 wegen Amtsmissbrauchs, geheimen Nachrichtendiensts zum Nachteil Österreichs und weiterer Delikte ermittelt.