Der Fall Pilnacek erreicht nun auch die Volksanwaltschaft.
Der Tod des ehemaligen Justizsektionschefs Christian Pilnacek und das, was daraufhin passierte, erreicht nun auch die Volksanwaltschaft. Die offiziellen Darstellungen wurden in zahlreichen Medienberichten angezweifelt. Auch oe24 berichtete.
Nun wird auch die Volksanwaltschaft aktiv. Konkret leitet die von der FPÖ nominierte Volksanwältin Elisabeth Schwetz - zu ihrer Prüfzuständigkeit zählt unter anderem die Polizei - ein amtswegiges Prüfverfahren zur Polizeiarbeit ein.

Volksanwältin Elisabeth Schwetz.
Fragen an Innenminister Karner
„In der medialen Berichterstattung wurden potenzielle Verdachtsmomente geschildert und teils schwere Vorwürfe gegen die Polizeiarbeit erhoben, die zum einen die Vorgänge rund um die unmittelbare Auffindung des Mag. Christian Pilnacek und zum anderen die polizeilichen Ermittlungstätigkeiten in der Zeit danach betreffen, was nicht zuletzt sogar auch zu Spekulationen über die Todesumstände geführt hat. Angesichts der großen medialen Aufmerksamkeit, die diese kritischen Berichte mittlerweile erreicht haben, ist es notwendig, dass die Volksanwaltschaft als unabhängige Kontrolleinrichtung den erhobenen Vorwürfen nachgeht“, so Schwetz.
In dem amtswegigen Prüfverfahren werden folgende Fragen an Innenminister Gerhard Karner gerichtet:
- Detaillierter Ablauf des Polizeieinsatzes von der Information über die Auffindung des Mag. Christian Pilnacek, der Absicherung des Auffindungsortes, der Leichenbergung, der Spurensicherung usw. bis hin zum Abtransport des Leichnams vom Auffindungsort.
- Durchführung bzw. Anordnung der Obduktion, Auswahl des Obduktionsgutachters, Feststellung von Todesursache und -zeitpunkt.
- Konkreter Hergang der Ermittlungen bzw. der Polizeieinsätze und deren Rechtsgrundlage zur Sicherstellung bzw. Auswertung von persönlichen Gegenständen des Verstorbenen, insbesondere von Smartwatch, Handy, Laptop und USB-Stick.
Die Volksanwaltschaft prüft die öffentliche Verwaltung in Österreich. Die drei Mitglieder werden für sechs Jahre vom Nationalrat gewählt. Typischerweise nominieren die drei stärksten Fraktionen im Parlament je einen Volksanwalt.