Affären

Grasser-Prozess: Öffentlichkeit kurz nach Start ausgeschlossen

13.06.2022

Der Steuerprozess gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser und seinen ehemaligen Steuerberater startete heute im Wiener Straflandesgericht mit einem Ausschluss der Öffentlichkeit.

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© TZOe / Artner
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Nach 20 Minuten brachten die Rechtsvertreter der beiden Angeklagten den Antrag auf eine Prozessführung ohne Journalisten und Kiebitze ein, dem das Gericht unmittelbar Folge zu leisten hatte. Der Ausschluss gilt auch für alle anderen Prozesstage, momentan sind acht Verhandlungen angesetzt.

Die rechtliche Basis für den Ausschluss liefert Paragraf 213 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes. Darin heißt es unter anderem mit Verweis auf die Bundesabgabenordnung, dass die Öffentlichkeit der Hauptverhandlung über die Anklage wegen eines Finanzvergehens auszuschließen ist, wenn im Verfahren höchstpersönliche Lebensumstände der Angeklagten verhandelt und besprochen werden, die der abgabenrechtlichen Geheimhaltungspflicht unterliegen oder wenn "der Angeklagte und die Nebenbeteiligten den Ausschluss übereinstimmend verlangen". Weiters ist in dem Paragrafen festgehalten: "War die Öffentlichkeit der Hauptverhandlung nach Abs. 1 ausgeschlossen, so ist sie auch bei der Verkündung der Urteilsentscheidungsgründe auszuschließen."

Zu Beginn des ersten Verhandlungstages am heutigen Montag, noch unter Öffentlichkeit, wurde Grasser von Richter Michael Tolstiuk routinemäßig zu seinen Einkommensverhältnissen befragt. Grasser führte aus, dass er zu seiner beruflichen Tätigkeit, zu Einkommen, Vermögen und etwaigen Schulden keine Angaben machen möchte. Dem schloss sich sein mitangeklagter Steuerberater an. Stellungnahmen gegenüber Journalisten beim Eintreffen in den Gerichtsaal gab es weder von Grasser noch seinem Rechtsvertreter Norbert Wess. Der Zweitangeklagte kam gleich mit drei Anwälten und einem Experten mit "besonderem Fachwissen".

Und auch die Justiz hatte vorgesorgt. Obwohl für das Urteil zwei Schöffen benötigt werden, wurden gleich neun Personen nominiert - beim Buwog Prozess waren es noch mehr, nämlich zwölf. Dort setze auch sehr rasch eine Krankheitsserie ein, wodurch sich die Reihen der Schöffen bei dem oft sehr langatmigen Prozess schnell lichteten. Vorerst sind in der Steuercausa acht Verhandlungstage angesetzt, im Buwog-Prozess wurde mit 168 Tagen ein Rekord erreicht.

Groß war heute das Medieninteresse, wenn auch nicht vergleichbar mit dem ersten Grasser-Prozess rund um die Causen Buwog und Terminal Tower Linz. Hier wurde Grasser - nicht rechtskräftig - zu acht Jahren Haft verurteilt, das Berufungsverfahren findet kommendes Jahr statt. Damals wie auch heute bestreitet Grasser sämtliche Vorwürfe.

In der heute eröffneten Hauptverhandlung geht es um den Vorwurf der Steuerhinterziehung aus Zeit als Grasser Manager bei Meinl Power Management war. Laut Anklage soll Grasser Millionen-Provisionen aus seiner Tätigkeit für die Meinl Power Management in seiner Einkommenssteuererklärung nicht angegeben und zu wenig Steuern gezahlt haben. Die demnach verursachte Abgabenverkürzung beläuft sich auf rund 2,2 Mio. Euro. Der Strafrahmen sieht eine Geldstrafe bis zum Zweifachen vor, also bis zu 4,4 Mio. Euro. Neben der Geldstrafe kann auch eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren verhängt werden.

Grasser weist die Vorwürfe zurück. Er sieht sich von seinem mitangeklagten Steuerberater falsch beraten, dazu läuft auch ein Zivilrechtsverfahren, das derzeit ausgesetzt ist. Sein Steuerberater wiederum verantwortet sich damit, dass Grasser gegen seinen Rat gehandelt habe. Die Staatsanwaltschaft ordnet das so ein: Beide seien sie bestrebt gewesen, "ihre eigene Verantwortung kleinzureden und aufs Gegenüber abzuschieben".

Den Vorsitz hat diesmal Richter Michael Tolstiuk, der bereits mehrere große Wirtschaftscausen in den vergangenen Jahren geleitet hat. Die Anklage vertreten, wie beim Buwog-Prozess, die beiden Oberstaatsanwälte Gerald Denk und Alexander Marchart.

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