Gegen jenen Unternehmer, der ein Gespräch mit dem suspendierten Sektionschef Christan Pilnacek aufgenommen hatte, gibt es eine anonyme Anzeige.
Wird der „Lauschangriff“ gegen den später verstorbenen Top-Beamten Christian Pilnacek doch ein Fall für die Justiz? oe24 liegt eine anonyme Anzeige gegen den nö. Unternehmer Christian Mattura vor, der ein Gespräch mit Pilnacek im Juli 2023 in einem Wiener Nobelitaliener mitgeschnitten hatte. Pilnacek hatte darin Interventionen von ÖVP-Politikern, allen voran durch Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka, auf Justizverfahren angesprochen – sehr zum Ärger der ÖVP. Die Staatsanwaltschaft Wien bestätigte den Erhalt des Schreibens gegenüber oe24.
Mattura habe „illegal und ohne Zustimmung von Christian Pilnacek diesen geheim aufgenommen“ heißt es in der Strafanzeige, „und die Aufnahmen ohne Zustimmung von Herrn Pilnacek, oder dessen Nachfahren veröffentlicht (!)“.
Brisant: Angezeigt werden auch „die Kronen Zeitung und der ORF, welche ebenfalls die Aufnahmen eines Verstorbenen ohne Zustimmung des Betreffenden oder dessen Angehörigen veröffentlicht haben“.
Der Justiz fehlt die "Ermächtigung"
Allerdings: Die Angezeigten können einigermaßen sicher sein, dass ihnen nichts passiert. Zwar stellt der § 120 Strafgesetzbuch fest, dass „zu bestrafen ist, wer ohne Einverständnis des Sprechenden die Tonaufnahme einer nicht öffentlichen Äußerung eines anderen einem Dritten, für den sie nicht bestimmt ist, zugänglich macht oder eine solche Aufnahme veröffentlicht.“ Da drohe immerhin eine „Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen“. Doch muss der Abgehörte die Staatsanwaltschaft zur Verfolgung „ermächtigen“, was im Fall des verstorbenen Pilnacek ja nicht mehr möglich ist…