Das Bundeskanzleramt will der - in den Ermittlungen zur ÖVP-Inseratenaffäre erfolgten - Anordnung der Korruptionsstaatsanwaltschaft, alle elektronischen Daten Dutzender Mitarbeiter zu übermitteln, vorerst nicht nachkommen.
Diese Anordnung sei für einen Vollzug zu unbestimmt, meint der vom Kanzleramt als "Anwalt der Republik" beigezogene Präsident der Finanzprokuratur, Wolfgang Peschorn. Er sei immer für eine Aufklärung eingetreten, aber diese habe "rechtsrichtig" zu erfolgen.
Dies haben Peschorn und Kanzleramts-Generalsekretär Bernd Brünner am Mittwoch Vertretern der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) bei einem Treffen mitgeteilt. Zur Einigung über die weitere Vorgangsweise ist man dabei allerdings nicht gekommen. Peschorn legte - wie er im Gespräch mit der APA berichtete - die juristischen Argumente vor, die aus seiner Sicht einen Vollzug der Anordnung unmöglich machen.
Die WKStA hatte Mitte August die Sicherstellung aller elektronischen Daten aller Personen verlangt, die von Dezember 2017 bis Oktober 2021 im Bereich Öffentlichkeitsarbeit und strategische Kommunikation für das BKA tätig waren. Dies mit dem Argument, dass frühere enge Mitarbeiter von Ex-Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) massenhaft Emails gelöscht und ihre Handys getauscht hätten und nun möglicherweise Beweismaterial fehle. Mit der Sicherstellung der Daten von möglichen Kommunikationspartnern hofft die WKStA über Umwege "Informationen über die Auftragsvergaben und die Verwendung der Ergebnisse der Umfragen in der Öffentlichkeitsarbeit" gewinnen zu können.
Peschorn hält diese Anordnung mangels ausreichender Determinierung, welche konkreten Daten sichergestellt werden sollen, für nicht vollziehbar. Der Anordnung sind weder Namen noch Kommunikationsbeziehungen zu entnehmen.
Sicherstellungs-Anordnungen - die die Grundlage für die Ausübung von behördlicher Zwangsgewalt sind - müssten vorgeben, was von wem genau sicherzustellen ist, zumal Betroffene, deren persönliche Rechte berührt sind, von der Sicherstellung ihrer Daten informiert werden müssten. Bei der Strafverfolgung sei auch weiterhin das Amtsgeheimnis zu wahren, das nur auf Grundlage einer gesetzlichen Anordnung durchbrochen werden könne.
Der richtige Weg wäre, ist der "Anwalt der Republik" überzeugt, dass die Beweiserhebung so ausreichend konkretisiert wird, dass dieser auch mittels Amtshilfe rasch und vollständig vom Kanzleramt nachgekommen werden kann. Ihm gehe es keinesfalls darum, Ermittlungen zu behindern, "aber man muss darauf schauen, dass sie rechtsrichtig passieren" - also eine Lösung herbeizuführen, die "allen rechtlichen Interessen Genüge tut", versicherte Peschorn.