Ex-Ministerin verurteilt

Karmasin-Prozess: WKStA legt Berufung ein

25.05.2023

Nichtigkeitsbeschwerde gegen Freispruch bzw. Berufung gegen Strafhöhe - Verteidigung traf noch keine Entscheidung über Rechtsmittel

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Nach der Verurteilung der ehemaligen Familienministerin Sophie Karmasin (ÖVP) zu 15 Monaten bedingter Haft wegen Bestimmung zu wettbewerbsbeschränkenden Absprachen und dem Freispruch für die Ex-Politikerin vom schweren Betrug im Zusammenhang mit dem Weiterbezug ihres Ministergehalts hat die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft eine Nichtigkeitsbeschwerde gegen den Freispruch eingebracht. Weiters beruft die Anklagebehörde gegen die Strafhöhe im zweiten Anklagepunkt.

Für das Gericht war es zwar "zweifellos erwiesen" und "eindeutig dokumentiert", dass sich Karmasin nach ihrem Ausscheiden aus dem Ministeramt mit Anfang Dezember 2017 ungeachtet der Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit "mit voller Absicht" ihre Fortbezüge bis Ende Mai 2018 erschlichen hatte. Die erste Instanz kam aber zum Schluss, dass die Strafbarkeit des Betrugs aufgehoben war, weil der Ex-Ministerin zugebilligt werden musste, den angerichteten Schaden vollständig, rechtzeitig und freiwillig gut gemacht zu haben, bevor die Strafverfolgungsbehörden von Karmasins Verschulden Kenntnis erlangt hatten. Diesen Freispruch bekämpft die WKStA nun mit einer Nichtigkeitsbeschwerde, wie eine Sprecherin der Oberstaatsanwaltschaft der APA mitteilte.

15 Monate bedingter Haft

Ebenso beruft die WKStA gegen die Strafhöhe von 15 Monaten bedingter Haft im zweiten Anklagepunkt. Diese bezogen sich auf drei Studien für das Sportministerium, für die Karmasin den Zuschlag erhielt, indem sie zwei Mitbewerberinnen - darunter ihre frühere Mitarbeiterin Sabine Beinschab - dazu brachte, "von ihr inhaltlich vorgegebene und mit ihr vorab inhaltlich abgesprochene Angebote an die Auftraggeber zu übermitteln, um sicherzustellen, dass die ihr zuzurechnende Karmasin Research & Identity GmbH die Aufträge bekommen würde", wie es in der Anklageschrift hieß. Beinschab und die zweite Konkurrentin legten zwischen April 2019 und Juni 2021 Angebote, die Karmasin dann jeweils unterbot. Das war nach Ansicht des Erstgerichts "jedenfalls rechtswidrig" und habe "gezielt den Wettbewerb eingeschränkt."

Noch keine Entscheidung über etwaige Rechtsmittel getroffen haben die Verteidiger, sagte Norbert Wess, einer der Rechtsvertreter Karmasins, am Donnerstag zur APA. Sie haben noch bis zum morgigen Freitag Zeit.

Darüber hinaus hat die WKStA auch gegen den Freispruch für den mitangeklagten Abteilungsleiter im Sportministerium eine Nichtigkeitsbeschwerde eingebracht. Das Gericht sah bei der Urteilsverkündung am Dienstag kein Motiv, weshalb der Beamte Karmasin vorsätzlich in Schädigungsabsicht unterstützen hätte sollen. Es sei nicht auszuschließen, dass er auf Grund der damals guten Reputation Karmasins oder aus Obrigkeitshörigkeit in deren Sinn gehandelt habe, erläuterte dazu der vorsitzende Richter.

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