Affären

Klage: Erster Krach im Cofag-U-Ausschuss

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SPÖ und FPÖ schalten jetzt gegen die Regierungsmehrheit den Verfassungsgerichtshof ein.

 SPÖ und FPÖ wollen in ihrem COFAG-U-Ausschuss auch Einsicht in Unterlagen von staatsnahen Unternehmen wie der ÖBAG und der BIG. Diese Forderung fand bei dem Geschäftsordnungsausschuss zur Einsetzung der beiden geplanten U-Ausschüsse vergangenen Woche keine Mehrheit, die beiden Oppositionsparteien haben sich daher am Freitag mit ihrer Forderung an den Verfassungsgerichtshof (VfGH) gewandt. Der VfGH wird voraussichtlich im Jänner 2024 über den Antrag entscheiden.

Soll Benko geschützt werden?

   Ein Viertel der Mitglieder des Nationalrats - rote und blaue - beantragten am Freitag beim VfGH die Feststellung, dass der Umfang des Beweisbeschlusses des Geschäftsordnungsausschuss zum COFAG-U-Ausschuss nicht hinreichend sei. Nicht im Beweisbeschluss enthalten und daher nicht zur Vorlage von Akten und Unterlagen verpflichtet sind die Abbaumanagementgesellschaft des Bundes (ABBAG), die Österreichische Beteiligungs-AG (ÖBAG), die Bundesimmobiliengesellschaft (BIG) und die Bundesbeschaffung GmbH (BBG). Diese Unterlagen seien jedoch für die Aufklärung bedeutsam, in Sachen BIG vermuten die Roten eine Schutzaktion für den Milliardär Rene Benko. Auch stoßen sich SPÖ und FPÖ  daran, dass die Mehrheit des Geschäftsordnungsausschusses ihre Entscheidung nicht begründet habe.

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