Affären

Kneissl: Verliert sie jetzt die Staatsbürgerschaft?

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Die ehemalige österreichische Außenministerin Karin Kneissl ist nach St. Petersburg umgezogen, und oe24 hat recherchiert, ob ihr die Aberkennung ihrer Staatsbürgerschaft droht. 

Kann eine ehemalige österreichische Ministerin die Seiten wechseln und nicht nur mit einem kriegführenden Diktator wie Wladimir Putin sympathisieren, sondern auch nach Russland umziehen, um dort ein "Institut" zu leiten?


Sie kann: Die ehemalige FPÖ-Ministerin Karin Kneissl ist erst vor wenigen Tagen vom Libanon nach St. Petersburg gezogen. Für Aufsehen sorgte, dass die russischen Streitkräfte ihre Ponys über Syrien, wo Russland ebenfalls mit Kriegsverbrechen in Verbindung gebracht wird, mit einer Militärmaschine nach St. Petersburg gebracht haben.

 

Kneissl Ponies
© Nextra/Twitter
× Kneissl Ponies

Kneissls Pony-Flug: Militär-Jet für die Putin-Freundin. 

Kann Kneissl dafür zur Verantwortung gezogen werden, und droht ihr der Entzug ihrer Staatsbürgerschaft? Ja, das ist möglich.

Sie kann nur eine haben 

Es wäre einfach, wenn sie die russische Staatsangehörigkeit erhalten würde - dann würde ihre österreichische automatisch erlöschen. Doch solche Informationen sind vorerst nicht bekannt, denn Kneissl gibt gegenüber österreichischen Medien wie oe24 keine Auskunft ("Rufen Sie mich nie wieder an!"). Ein solcher Schritt wäre jedoch nicht unwahrscheinlich, da Putin Staatsbürgerschaften gerne an Anhängerinnen und Anhänger vergibt, wie das prominenteste Beispiel des Schauspielers Gerard Depardieu zeigt.

„Ansehen erheblich geschädigt“

Es wäre auch klar, wenn Kneissl in die russische Armee eintritt oder sich an Kampfhandlungen beteiligt - beides ist jedoch nicht der Fall. Dennoch sieht Paragraf 32 des Staatsbürgerschaftsgesetzes vor, dass "einem Staatsbürger, der im Dienst eines fremden Staates steht, die Staatsbürgerschaft entzogen werden kann, wenn er durch sein Verhalten die Interessen oder das Ansehen der Republik erheblich schädigt."

 

Staatsbürgerschaftsgesetz
© RIS
× Staatsbürgerschaftsgesetz

Der fragliche Paragraf 32 des Staatsbürgerschaftsgesetzes.


Tatsächlich könnte man Kneissls Engagement in einem russischen "Institut" als staatliche Anstellung interpretieren - und im Westen werden ihr sicherlich viele vorwerfen, dass sie durch ihr Engagement für Putin das Ansehen der Republik schädigt.
Laut dem Verfassungsrechtler Heinz Mayer ist die Beweislage jedoch - noch - zu dünn. "Als staatliche Dienste wären wohl eine Beschäftigung in der Justiz oder in der Verwaltung zu sehen", so Mayer. Ob die Leitung eines Uni-Instituts ausreicht, bezweifelt er. "Man wird einfach abwarten müssen, wie sie sich weiter verhält", sagt Mayer.


Verantwortlich wäre übrigens eine Landesregierung, im Fall Kneissls wahrscheinlich die niederösterreichische. Und hier ist ausgerechnet ein FPÖ-Landesrat, nämlich Christoph Luisser, zuständig, der von Amts wegen ein Verfahren einleiten müsste. Ein Antrag von Innenminister Gerhard Karner ist ebenfalls denkbar, aber derzeit eher unwahrscheinlich.

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