Chat-Affäre
''Kronzeuge'' Schmid packte bei der WKStA aus
18.10.2022Die Bombe ist geplatzt: Ex-Öbag-Sprecher hat bei der WKStA ausgepackt.
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Wien. In der ÖVP ist wieder einmal Feuer am Dach — und das ausgerechnet am 50. Geburtstag von Kanzler Karl Nehammer: Wie die Korruptionsstaatsanwaltschaft WKStA am Dienstag verkündete, will Ex-Öbag-Chef Thomas Schmid in der Chat-Affäre den Kronzeugen-Status erlangen – obgleich noch kein offizieller Antrag eingelangt ist. Schmid hatte sich bereits im April an die Staatsanwaltschaft gewandt und im Laufe des Juni 15 Mal (angeblich außerhalb Wiens) jeweils einen Tag vor Ermittlern der WKStA ausgesagt. Schmid hat auch einen neuen Anwalt: Anstatt seines bisherigen Verteidigers Thomas Kralik vertritt ihn der Wiener Anwalt Roland Kier.
Aussage-Protokolle von Hundert Seiten
Straffrei? Justizinsider gehen von einem Geständnis von mehreren hundert Seiten aus. Mehr als 40 weitere Beschuldigte, allen voran Ex-Kanzler Sebastian Kurz, könnten betroffen sein. Bekommt Schmid tatsächlich Kronzeugenstatus, würde eine der zentralen Figuren der ÖVP-Skandale straffrei davonkommen.
Brisant: Erst am Dienstag gab die WKStA Schmids Einvernahmen zum Akt – die anderen Beschuldigten waren aus ermittlungstechnischen Gründen bisher ahnungslos. Dabei sind mehrere Causen im Fokus:
- In der CASAG-Affäre geht es um Postenschacher der seinerzeitigen türkis-blauen Koalition vor allem im Bereich der Casinos Austria, Stichwort: Peter Sidlo.
- In den Steueraffären geht es um Interventionen im Steuerverfahren von Ex-Magna-Chef Sigi Wolf.
- Neue Razzien. Die Aussagen Schmids führten zu Razzien an zwei Standorten der Signa des Immobilien-Tycoons René Benko.
Laut WKStA soll ein Unternehmer dem damaligen Finanz-Generalsekretär Schmid für die Unterstützung im Steuerverfahren eine gut bezahlte Führungsposition angeboten haben.
In einer weiteren Fall geht es laut WKStA um den Verdacht der Untreue gegen drei Personen: Schmid soll als Generalsekretär des Finanzministeriums budgetäre Mittel zur Finanzierung „parteipolitisch motivierter Beratungskosten“ zur Vorbereitung der Koalitionsverhandlungen „im Interesse einer politischen Partei“ verwendet haben. Für alle Genannten gilt die Unschuldsvermutung.