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Kurz-Prozess: Chronologie von U-Ausschuss bis Schuldspruch

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Der ehemalige österreichische Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) ist am Freitag in erster Instanz wegen Falschaussage im parlamentarischen Ibiza-U-Ausschuss zu acht Monaten bedingter Freiheitsstrafe verurteilt worden.

Im Folgenden die Chronologie von Kurz' Aussage im U-Ausschuss bis zum Schuldspruch.

24. Juni 2020: Kurz wird im Ibiza-Untersuchungsausschuss unter anderem zu Postenschacher in der nach dem Ibiza-Video zu Bruch gegangenen türkis-blauen Regierung befragt. Dabei spielt er seine Rolle bei Postenbesetzungen für die Staatsholding ÖBAG herunter.

12. Mai 2021: Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft leitet ein Ermittlungsverfahren gegen den damals amtierenden Kanzler Kurz und dessen Kabinettschef Bernhard Bonelli ein. Basis war eine Anzeige von SPÖ und NEOS wegen Falschaussage.

3. September 2021: Kurz wird von einem Richter im Beisein eines Vertreters der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) befragt.

9. Oktober 2021: Nach weiteren Korruptionsvorwürfen (Stichwort: Beinschab-Tool) tritt Kurz als Kanzler zurück und wechselt als Klubchef in den Nationalrat.

2. Dezember 2021: Kurz zieht sich komplett aus der Politik zurück und erklärt seinen Rücktritt als Bundesparteiobmann und Klubobmann der ÖVP.

18. August 2023: Die WKStA erhebt gegen den ehemaligen Bundeskanzler und ÖVP-Chef Anklage wegen Falschaussage im Ibiza-U-Ausschuss.

18. Oktober 2023: Der Prozess beginnt unter regem Medieninteresse. Für die mitangeklagte, ehemalige Casinos-Chefin und einstige ÖVP-Vizeobfrau Bettina Glatz-Kremsner endet das Verfahren am ersten Prozesstag mit einer Diversion.

20. Oktober 2023: Kurz nimmt erstmals vor Gericht zu den Vorwürfen gegen ihn Stellung. Er betont abermals seine Unschuld und begründete seine Aussagen mit der Stimmung im U-Ausschuss.

23. Februar 2024: Der Prozess in erster Instanz endet für Kurz mit einem Schuldspruch. Kurz wird zu acht Monaten bedingter Freiheitsstrafe unter einer Probezeit von drei Jahren verurteilt. Sein ehemaliger Kabinettschef Bernhard Bonelli erhielt wegen desselben Delikts eine bedingte Freiheitsstrafe von sechs Monaten, ebenfalls bedingt auf drei Jahre. Das Urteil für Kurz betraf Aussagen zur Aufsichtsratsbestellung in der ÖBAG. In anderen Anklagepunkten gab es Freisprüche - etwa zur Vorstandsbesetzung mit Thomas Schmid.

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