Affären

Kurz-Prozess: So zahlt Ex-Casinos-Chefin Mega-Geldbuße

19.10.2023

104.060 Euro muss Ex-Casino-Chefin Bettina Glatz-Kremsner binnen 14 Tagen zahlen, damit ihr Falschaussage-Verfahren eingestellt wird. Sie kann es sich angesichts ihrer hohen Pension leisten. 

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© APA/HANS PUNZ
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Sie saß neben Sebastian Kurz und Bernhard Bonelli auf der Anklagebank – und doch dürfte Bettina Glatz-Kremsner - ehemalige Casino-Vorstandschefin und ÖVP-Vizeparteiobfrau – ohne Verurteilung aus der Falschaussage-Causa herauskommen. Wie berichtet hatte sich Glatz-Kremsner bei ihrer Befragung durch Richter Michael Radasztics in Gegensatz zu Bonelli reuig gezeigt. Zwar bekannte auch sie sich nicht schuldig – sie habe aber „Fehler“ gemacht und will „dafür die Verantwortung übernehmen“.

Der Richter bot Glatz daraufhin eine Diversion an – was für Erstaunen sorgte. Für noch mehr Erstaunen sorgte allerdings die Summe, die die Ex-Managerin binnen 14 Tagen an die Amtskasse überweisen muss, damit das Verfahren eingestellt wird. Radasztics nannte 104.060 Euro – das seien 160 Tagessätze.

400.000 Euro Pension im Jahr…

Eines vorweg: Glatz-Kremsner kann sich das leisten. Denn die Pensionistin erhält von den Casinos eine Pension, die man getrost als fürstlich bezeichnen kann: Das Unternehmen bestätigte gegenüber oe24 einen Jahresbezug von rund 400.000 Euro, der allerdings auch in den künftigen Jahren gleich bleibe. Das macht einen Brutto-Monatsbezug von 28.571 Euro brutto – in Österreich gibt es wohl nicht viele Pensionistinnen, die sich über so eine Rente freuen können.

…und 1,6 Mio. Euro Abfertigung

Dabei hätte es auch mehr sein können: Als Glatz-Kremsner zur 2019 zur Vorstandsvorsitzenden ernannt wurde, bekam sie nicht nur eine Abfertigung von 1,6 Mio. Euro, die damit begründet wurde, dass sie einen völlig neuen Vertrag erhalte. Da eine Deckelung zunächst versäumt wurde, stieg damit auch ihr Pensionsanspruch auf sagenhafte 756.000 Euro Brutto im Jahr an. Nach einiger Aufregung wurde das geändert und Glatz-Kremsners Bezug auf 400.000 Euro begrenzt.

Ganz aus dem Schneider ist Glatz-Kremsner allerdings nicht. Wenn der Richter nach Zahlung der Buße die Verfahrenseinstellung ausgefertigt hat, kann die WKStA dagegen berufen. Die Causa landet dann beim Oberlandesgericht, das sich erst vor kurzem gegen eine Diversion im Fall einer Falschaussage ausgesprochen hatte, weil eine solche eben "kein Kavaliersdelikt" sei...

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