Den früheren FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache haben Anwaltskosten beinahe in den Ruin getrieben - im Fall von Ex-Kanzler Sebastian Kurz übernimmt die ÖVP die Rechnung. Vorerst.
Zumindest hat dies ÖVP-Generalsekretär Christian Stocker - selbst Anwalt - in der ZiB2 im November vergangenen Jahres bestätigt, Kurz hat sogar einen entsprechenden Beschluss des Parteivorstandes erreicht.
Das zeugt von Weitblick - denn eine effektive Verteidigung geht ins Geld: Ein Wiener Top-Anwalt, der nicht genannt werden will, rechnet im Fall der Verteidigung von Kurz beim Falschaussage-Prozess "von Kosten nicht unter 100.000 Euro, wenn das nach Stunden abgerechnet wird." Kurz setzt im Prozess auf die Sachkenntnis von Anwalt Otto Dietrich. Der war nicht nur im Anwaltsteam beim Prozess gegen den Grünen Christoph Chorherr - sondern hat im Buwog-Verfahren auch Ex-Immofinanz-Boss Karl Petrikovics verteidigt.
oe24 fragte bei der ÖVP nach, wie viel die Partei bisher für Kurz bezahlt habe. Obwohl es sich dabei um Steuergeld handelt, erhielten wir keine Antwort. Damit blieb aber auch offen, ob Kurz' Vertrauter Bernhard Bonelli ebenfalls in den Genuss der ÖVP-Unterstützung kommt. Was naheliegend wäre - denn der wird inzwischen von Parteianwalt Werner Suppan verteidigt, der zuvor Kurz beraten hatte.
Was ist bei einer Verurteilung?
Doch was wäre, wenn Kurz (und Bonelli) tatsächlich verurteilt würden? "Falsche Beweisaussage ist ein Vorsatzdelikt - und das bezahlt keine Rechtsschutzversicherung", weiß der von oe24 befragte Top-Jurist. Ja die Partei könne sich sogar eines Untreueverdachts aussetzen, wenn sie einen rechtskräftig Verurteilten weiter unterstütze. Regressforderungen wären dann durchaus möglich. Stocker jedenfalls hatte diese Frage vor Prozessbeginn im November offen gelassen...