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BUWOG-Prozess

Grasser schuldig gesprochen - 4 Jahre Haft

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Karl-Heinz Grasser wurde vom OGH schuldig gesprochen! Dem ehemaligen Finanzminister drohen jetzt vier Jahre Haft. Wir tickern live! 

Nachdem der Oberste Gerichtshof (OGH) in der Causa Buwog die erstinstanzlichen Urteile für die Hauptangeklagten im Wesentlichen bestätigt und über den ehemaligen Finanzminister Karl-Heinz Grasser sowie dessen Trauzeugen Walter Meischberger vier bzw. dreieinhalb Jahre Haft verhängt hat, stellt sich die Frage, wie es mit den beiden weitergeht. Als gesichert kann gelten, dass beiden zeitnah eine Aufforderung zum Strafantritt ins Haus flattern wird.

Die vom OGH ausgesprochenen Strafen wurden zwar deutlich reduziert, liegen jedoch noch immer über der Grenze von drei Jahren, die eine bedingte bzw. teilbedingte Strafnachsicht ermöglicht hätte. Das heißt, dass aus jetzigem Gesichtspunkt sowohl Grasser als auch Meischberger die über sie verhängten Strafen grundsätzlich zu verbüßen haben.

Strafe ist innerhalb eines Monats anzutreten

Nach dem Gerichtstag im Justizpalast wandert der Akt zunächst zurück zum Wiener Landesgericht für Strafsachen, was aufgrund des Umfangs einige Zeit - Expertinnen gehen zumindest von Wochen aus - in Anspruch nehmen wird. Der zuständige Richter im Grauen Haus fertigt dann hinsichtlich der rechtskräftig erledigten Buwog- und Terminal Tower-Aktenteile eine so genannte Endverfügung aus, die Grasser zugestellt wird. Zugleich erhalten der Ex-Finanzminister und Meischberger eine Aufforderung zum Strafantritt. Verurteilte, die sich wie Grasser und Meischberger auf freiem Fuß befinden, haben die Strafe binnen eines Monats ab Zustellung anzutreten.

Das Gesetz sieht allerdings die Möglichkeit eines Strafaufschubs wegen Vollzugsuntauglichkeit vor. Die Voraussetzungen sind im Strafvollzugsgesetz (StVG) geregelt. Strafaufschiebende Wirkung haben demnach etwa eine Krankheit oder Verletzung und ein sonstiger körperlicher oder geistiger Schwächezustand, wobei der Aufschub nur so lange gilt, "bis der Zustand aufgehört hat", wie es im Gesetz heißt. Ob die behauptete Krankheit oder Schwäche und somit Vollzugsuntauglichkeit vorliegt, muss außerdem ein vom Gericht bestellter medizinischer Sachverständiger bestätigen.

Ein Strafaufschub aus so genannten anderen Gründen - darunter fallen etwa "wichtige Familienangelegenheiten" oder "das spätere Fortkommen des Verurteilten" - kommt bei Grasser und Meischberger nicht in Betracht. Dafür wären Haftstrafen bis maximal drei bzw. ein Jahr erforderlich.

Freiheitsstrafen, deren Strafzeit achtzehn Monate übersteigt, sind grundsätzlich in einer Strafvollzugsanstalt zu vollziehen. Bis klargestellt ist, in welcher Justizanstalt (JA) der Betroffene dauerhaft aufgenommen wird, ist es möglich, den Strafvollzug in einem gerichtlichen Gefangenenhaus einzuleiten. Spätestens nach sechs Wochen hat das Justizministerium - konkret die Generaldirektion für den Strafvollzug und freiheitsentziehende Maßnahmen - in einem so genannten Klassifizierungsverfahren festzulegen, in welcher Strafvollzugsanstalt die Strafe zu vollziehen ist. Dabei ist dem Gesetz zufolge "auf die Wesensart des Strafgefangenen, sein Vorleben, seine persönlichen Verhältnisse und die Beschaffenheit der Straftat, deren er schuldig erkannt worden ist, insoweit Bedacht zu nehmen, als es erforderlich ist, um die Erreichung der Zwecke des Strafvollzuges unter bestmöglicher Ausnützung der Vollzugseinrichtungen zu gewährleisten." 

Der Live-Ticker zum Nachlesen:

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 12:05

"Verletzung meiner Menschenrechte"

Grasser spricht von einer "massiven Verletzung meiner Menschenrechte und meines Lebens" und kündigte den Gang zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) an.

"Ich bin zutiefst überzeugt davon, dass ich zumindest auf europäischer Ebene mein Recht bekommen werde."

„Ich habe ganz eindeutig den Eindruck, dass die Richter mich offensichtlich um jeden Preis verurteilen wollten, ich halte fest, dass dieses Urteil Unrecht ist und in meiner Überzeugung rechtlich unhaltbar ist.

 11:58

"Fehlurteil!"

Nach der Urteilsverkündung spricht Grasser: "Ich weiß, dass es ein Fehlurteil ist." Daraufhin verlässt der Ex-Minister den Justizpalast.

 11:45

Urteilsbegründung beendet

Rund eineinhalb Stunden erklärte die Vorsitzende des OGH-Richtersenats, Christa Hetlinger, das Urteil. Darum wurde die Haftstrafe verringert.

Hetlinger betonte, dass die "gravierende Verringerung" der Strafjahre nicht "ansatzweise" für eine Bagatellisierung der Straftaten stehe.

Das Gegenteil sei der Fall. Die Causa sei "beispiellos" in Österreich und ist dazu geeignet, das Vertrauen in Österreich zu "erschüttern".

Als "gravierenden Milderungsgrund" führt Hetlinger allerdings die "exorbitant, unangemessene" Verfahrengsdauer ins Feld. Das verstoße gegen die Menschenrechtskonvention.

Auch hätten sich die Beschuldigten seitdem nichts zu Schaden kommen lassen.

 10:55

Aufforderung zum Strafantritt

Zeitnah wird eine Aufforderung zum Strafantritt in Grassers Haus flattern.

Nach dem Gerichtstag im Justizpalast wandert der Akt zunächst zurück zum Wiener Landesgericht für Strafsachen, was aufgrund des Umfangs einige Zeit - Expertinnen gehen zumindest von Wochen aus - in Anspruch nehmen wird. Der zuständige Richter im Grauen Haus fertigt dann hinsichtlich der rechtskräftig erledigten Buwog- und Terminal Tower-Aktenteile eine so genannte Endverfügung aus, die Grasser zugestellt wird. Zugleich erhalten der Ex-Finanzminister und Meischberger eine Aufforderung zum Strafantritt. Verurteilte, die sich wie Grasser und Meischberger auf freiem Fuß befinden, haben die Strafe binnen eines Monats ab Zustellung anzutreten.

Das Gesetz sieht allerdings die Möglichkeit eines Strafaufschubs wegen Vollzugsuntauglichkeit vor. Die Voraussetzungen sind im Strafvollzugsgesetz (StVG) geregelt.

 10:49

Grasser hat keine Beweise gefälscht

Die Vorsitzende des OGH-Richtersenats, Christa Hetlinger, betonte bei der Urteilsverkündung am Dienstag, dass die Causen Buwog und Terminal Tower Linz mit heute rechtskräftig erledigt sind. Die Vorwürfe gegen Grasser in Bezug auf Beweismittelfälschung wurden aufgehoben.

 10:32

Möglicher Haftort: Tirol

Grasser lebt mit Familie in Tirol, er wird wohl dort inhaftiert werden. Schon in den nächsten 28 Tagen ist der Haftantritt.

 10:31

Bei der Urteilsverkündung

mussten alle aufstehen, Grasser und Co saßen mit dem Rücken zu den Reportern - dadurch war ihre Mimik nicht zu sehen. Das Urteil dürfte ein Schock für sie gewesen sein.

 10:27

Auch Meischberger muss in den Häfn

Grassers Trauzeuge Walter Meischberger muss auch fix ins Gefängnis. Auch der dritte Kompagnon der unglückseligen Runde, Peter Hochegger, Unternehmer und PR-Berater, muss in Haft. Für ihn könnte es allerdings noch - aufgrund der Aufhebungen - glimpflicher ausgehen. Ob Hochegger fix ins Gefängnis kommt ist noch ungewiss.

 10:24

Untreue, Geschenkannahme

Untreue - Grasser soll die Bietersummen von allen Bietern im Buwog-Verkaufsverfahren verraten haben, an seinen Freund Meischberger.

Geschenkannahme - Grasser soll dann von der Provision (fast 10 Millionen Euro) mitgenascht haben.

 10:23

Richterin "nicht zu beanstanden"

Die von den Verteidigern beanstandete Tatsache, dass Richterin Marion Hohenecker den Vorsitz des Schöffensenats führte, sei "nicht zu beanstanden", die Besetzung entspreche dem Gesetz, erklärte Senatspräsidentin Christa Hetlinger.

 10:21

Urteil nach 16 Jahren

Nach 16 langen Jahren Prozess gibt es eine Entscheidung: Karl-Heinz Grasser muss laut Urteil wegen Untreue und Geschenkannahme vier Jahre in Haft. Jetzt wird das Urteil begründet - das könnte noch eine Stunde dauern.

 10:18

Bedingte Entlassung

Grundsätzlich kann nach der Hälfte der bedingten Haft um eine Entlassung angesucht werden. Grasser müsste demnach zwei Jahre ins Gefängnis. Eines davon könnte er aber mit Fußfessel zuhause absitzen.

 10:16

Fast alle erstinstanzlichen Buwog-Urteile bestätigt

Die Urteile der Erstinstanz wurden fast alle bestätigt. Nur: Grassers Verurteilung in Beweismittelfälschung wurde gekippt. Die Aufhebungen erfolgten, weil das Erstgericht im Urteil nicht alle Feststellungen getroffen hat, die nötig gewesen wären. Sonst wurden alle Buwog- und Terminal-Tower-Urteile bestätigt.

 10:14

Grasser muss in spätestens einem Monat ins Gefängnis

 10:12

Die Schuldsprüche

Grasser ist der Untreue schuldig und der Geschenkannahme. Grasser bekommt vier Jahre. Hochegger drei Jahre Zusatzstrafe, zum Teil bedingt. Meischberger erhält 3,5 Jahre unbedingt. Petrikovics 12 Monate.

 10:09

KGH ist schuldig - er bekommt 4 Jahre!

 10:00

Jetzt beginnt die Urteilsverkündung!

Sie könnte bis zu eineinhalb Stunden dauern und soll sehr komplex sein. Der Saal ist mittlerweile gut gefüllt. Karl-Heinz Grasser ist im Gerichtssaal.

Das spannendste Gerichtsverfahren des 21. Jahrhunderts geht jetzt in den Showdown.

 09:54

Walter Meischberger hofft auf "faires Urteil" - einen "Freispruch"

Walter Meischberger.  © oe24.TV

 09:48

Der Grasser-Prozess beginnt in 10 Minuten!

Der Prozess läuft schon seit etlichen Jahren - doch heute - in 10 Minuten - geht es vor dem OGH um alles. Dann entscheidet sich, ob Grasser heute wirklich schuldig gesprochen wird, ob es einen Freispruch gibt oder ob der Mega-Prozess sogar wiederholt werden muss.

 09:37

Grasser ist da!

Karl-Heinz Grasser und sein Anwalt Manfred Ainedter sind bereits eingetroffen.

 09:15

Spannung steigt

Der große Festsaal im Justizpalast ist für die Urteilsverkündung bereits geöffnet. Der Verhandlungssaal ist bereits geöffnet © APA

 07:12

Ab 10 Uhr fällt das Urteil

Der OGH gibt ab 10.00 Uhr, seine Entscheidung bekannt, unter anderem, ob Grasser in Haft muss oder nicht. Aufgrund der Komplexität des Verfahrens erwarten Prozessbeobachter einen längeren Urteilsspruch.

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 07:11

OGH tagte bereits am Montag

Der Oberste Gerichtshof (OGH) beriet am, Montag, in der Causa Buwog & Co. nicht öffentlich über die Nichtigkeitsbeschwerden und Berufungen von Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser und sechs weiteren nicht rechtskräftig Verurteilten.

 07:10

Urteil von 2020 nicht rechtskräftig

Alle Urteile des Schöffensenats unter Vorsitz von Marion Hohenecker aus dem Jahr 2020 sind nicht rechtskräftig: Unter anderem wurde Grasser als Hauptangeklagter wegen der Verbrechen der Untreue und der Geschenkannahme durch Beamte sowie der Vergehen der Beweismittelfälschung zu acht Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.

 07:09

Rückblick:

Damals gingen rund 60.000 Bundeswohnungen um 961 Mio. Euro an ein Konsortium rund um die Immofinanz, der unterlegene Bieter CA Immo hatte gerade einmal 1 Mio. Euro weniger für die Wohnungen geboten. Das sorgte zwar für Überraschung; dass diese Privatisierung möglicherweise geschoben war, stellte sich aber erst ein paar Jahre später heraus, als bekannt wurde, dass zwei Grasser-Freunde - die beiden früheren Lobbyisten Walter Meischberger und Peter Hochegger - bei dem Immofinanz-Deal 9,6 Mio. Euro an Provision mitgeschnitten hatten. Ein weiterer Themenkomplex im Verfahren waren Provisionszahlungen in Höhe von 200.000 Euro im Rahmen der Einmietung der Finanzbehörden in den Linzer Terminal Tower. Im Laufe des Verfahrens wurden weitere kleinere Anklagen im Zusammenhang mit der Telekom-Affäre in die Verhandlung miteinbezogen.

 07:09

Heute fällt das Urteil

Die mit Spannung erwartete Entscheidung des fünfköpfigen OGH-Richtersenats unter Vorsitz von Senatspräsidentin Christa Hetlinger ist der vorläufige Schlussstrich unter einen Immobiliendeal, der seit nunmehr 21 Jahren die Republik beschäftigt.