WKStA forscht weiter

ÖVP-Knaller: Keine Ermittlungen gegen Sobotka nach Pilnacek-Aussagen

29.01.2024

Die WKStA sieht keinen Anfangsverdacht des Amtsmissbrauchs. Aber Ermittlungen gegen "unbekannte Entscheidungsträger" der Ö**** - soll laut einem Bericht für die ÖVP stehen - laufen weiter.

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© APA/EVA MANHART
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Die heimlich aufgenommenen Aussagen des mittlerweile verstorbenen Justiz-Sektionschefs Christian Pilnacek haben keine juristischen Konsequenzen für Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP). "Gegen Sobotka wurde und wird nicht ermittelt", erfährt oe24 von der WKStA. Geprüft wurde lediglich ein Anfangsverdacht.

Jetzt laufen aber Ermittlungen gegen unbekannt, näher bezeichnet als Ö****-Politiker. 

Pilnacek hatte in einem Lokal darüber gesprochen, dass Sobotka ihm vorgeworfen haben soll, Ermittlungen nie abgedreht zu haben. Dennoch laufen weitere Ermittlungen in der Causa.

Kein Anfangsverdacht gegen Sobotka

Das Gespräch vom vergangenen Sommer wurde heimlich aufgenommen und mehreren Medien zur Verfügung gestellt. Sobotka wies die Darstellung Pilnaceks zurück. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) prüfte daraufhin, ob ein Verfahren eingeleitet werden soll. Mangels Anfangsverdachts wurde nun von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abgesehen, wie auch aus der Ediktsdatei zu entnehmen ist.

Ermittlungen laufen weiter gegen unbekannt

Ganz zu den Akten hat die WKStA Pilnaceks Aussagen nicht gelegt. Ermittelt wird gegen "unbekannte Entscheidungsträger" der Ö**** - könnte laut einem Bericht für die ÖVP stehen -  wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs, geht aus der Ediktsdatei ebenfalls hervor.

Aufregung um Ö****-Politiker
 

Die Wirtschaftsstrafsachen und Korruption (WKStA) veröffentlichte folgende Mitteilung, die oe24 hier gekürzt wiedergibt.

Aus Medienberichten über einen am 28. Juli 2023 in einem Innenstadtlokal in Wien heimlich aufgenommenen Tonbandmitschnitt zu Äußerungen des Sektionschef Mag. C**** P**** und der entsprechenden online zugänglichen Tonbandaufnahme ergibt sich gegen unbekannte Täter (politische Entscheidungsträger aus dem Kreis der Ö****) ein Anfangsverdacht in Richtung des Verbrechens des Missbrauchs der Amtsgewalt nach §§ 15, 12 zweiter Fall, 302 Abs 1 StGB.

Im Einzelnen besteht der Verdacht, es haben derzeit unbekannte Personen (politische Entscheidungsträger aus dem Kreis der Ö****) zu noch festzustellenden Tatzeitpunkten ab dem Jahr 2010 bis zumindest 2020 in Wien und an anderen Orten den damaligen Leiter der Sektion für Strafrecht (Sektion IV) im Bundesministerium für Justiz, SC Mag. C**** P****, sohin einen Beamten, durch verschiedene Aufforderungshandlungen dazu zu bestimmen versucht, dass dieser mit dem Vorsatz, dadurch einen anderen an seinen Rechten, in concreto die Republik Österreich in ihrem Recht auf Ausübung einer gesetzmäßigen Strafrechtspflege sowie noch festzustellende Verfahrensbeteiligte in mehreren Strafverfahren in ihren Verfahrensrechten zu schädigen, seine Befugnis, im Namen des Bundes in Vollziehung der Gesetze Amtsgeschäfte vorzunehmen, wissentlich missbraucht, indem er in einzelnen noch festzustellenden Strafverfahren gegen Ö****-Politiker durch geeignete Maßnahmen im Rahmen der Fachaufsicht über die Staatsanwaltschaften dahingehend eingreifen sollte, dass die betroffenen Verfahren entgegen den geltenden Vorschriften zur Einstellung gebracht werden.

Demnach sind unbekannte Täter (politische Entscheidungsträger aus dem Kreis der Ö****) verdächtig, das Verbrechen des Missbrauchs der Amtsgewalt nach §§ 15, 12 zweiter Fall, 302 Abs 1 StGB begangen zu haben.

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