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Grasser-Prozess

Ainedter rechnet mit OGH-Entscheid am kommenden Montag

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Beim Berufungsverfahren im Grasser-Prozess am OGH hat die Verteidigung von Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser am Donnerstag einmal mehr die Prozessführung des Erstgerichtes unter Richterin Marion Hohenecker massiv kritisiert.

"Das Verfahren war nicht fair", so Grasser-Anwalt Norbert Wess bei seinem ausführlichen Statement zu Verfahrensbeginn. Die 168 Prozesstage im Wiener Straflandesgericht seien von Anfang an ein "juristischer Kampf" gewesen.

Es habe einen objektiven Anschein der Befangenheit der Richterin gegeben. Anwalt Wess führte etwa aus, dass die Verteidigung und die Angeklagten bei der Sitzordnung benachteiligt worden seien. Wobei, als Richterin Marion Hohenecker an Tagen mit weniger Angeklagten diese von den gepolsterten Sesseln auf die harte Anklagebank gebeten hatte, war die Begeisterung der Angeklagten überschaubar. Ebenfalls kritisiert wurden von Wess umfangreiche Bild- und Tonaufnahmen im Gericht, auch in den Pausen.

Video zum Thema: "Statement" von Karl-Heinz Grasser vor Prozessbeginn

Ainedter: Prozess war politisch motiviert

Vor Wess hielt sich der zweite Grasser-Verteidiger, Manfred Ainedter, noch kurz: Der Prozess am Landesgericht Wien sei "politisch motiviert" gewesen, das 1.300 Seiten lange Urteil werde "einer Prüfung nicht standhalten". Einmal mehr wurde die lange Verfahrensdauer kritisiert. Ainedter sprach von einem "eklatanten Fehlurteil", im Übrigen sei der Republik kein Schaden entstanden.

Video zum Thema: "Urteil ist rechtlich völlig falsch" | Manfred Ainedter über Grasser-Prozess

Nach den Rechtsvertretern vom Erstangeklagten Grasser war Anwalt Michael Dohr für den Zweitangeklagten Walter Meischberger am Wort. Er betonte, egal wie die Causa ausgeht, es werde nur Verlierer geben - selbst bei Freisprüchen. Dies sei der langen Verfahrensdauer und der medialen Vorverurteilung geschuldet. Richterin Hohenecker sei voreingenommen gewesen, es habe des Weiteren Verfahrensmängel gegeben, wie etwa die Sitzordnung oder Ton- und Bildmitschnitte im Großen Schwurgerichtssaal des Wiener Straflandesgerichts. Fazit von Dohr: "Man kann zumindest Gerechtigkeit walten lassen und meinen Mandanten freisprechen."

+++ Der LIVE-Ticker zum Nachlesen HIER +++

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 15:52

Grasser wollte nach Ende des Verhandlungstages kein Statement abgeben

Grasser-Prozess © APA/Schlemmer

 15:48

Grasser-Anwalt Ainedter rechnet mit OGH-Entscheid am kommenden Montag

Grasser-Prozess © APA/Schlemmer

 15:34

TV-Vertreter warten vor Gerichtssaal

Nach dem Ende der heutigen Verhandlung warten TV-Vertreter vor dem Gerichtssaal auf Ex-Finanzminister Grasser


Grasser-Prozess © APA/Schlemmer

 15:30

Schluss für heute

Senatsvorsitzende Hetlinger beendet die Verhandlung für heute. Morgen, Freitag, Fortsetzung um 10.00 Uhr!

 15:18

Dietrich: Verfassung habe ihre "Eleganz" verloren

Mehr als eine halbe Stunde argumentierte Dietrich, warum seiner Rechtsmeinung nach Richterin Hohenecker parteiisch und nicht neutral gewesen ist. Das Recht auf den gesetzlichen Richter sei verletzt worden, so Dietrich. Den ersten Teil seiner Ausführungen beendete er mit dem Satz: Die Verfassung habe ihre "Eleganz" verloren.

 14:19

Weiter Kritik an Richterin Hohenecker

Der Anwalt von Ex-Immofinanz-Chef Karl Petrikovics, Otto Dietrich, spricht von einer "fehlerhaften Gerichtsbesetzung - aus mehreren Gründen". So hätte der Akt nicht bei Richterin Hohenecker landen und schon gar nicht dort bleiben dürfen. Hohenecker sei befangen gewesen. Petrikovics wurde u.a. wegen Beitragstäterschaft in erster Instanz nicht rechtskräftig zu zwei Jahren Haft verurteilt.

 14:19

Anwalt Kregcjk hält sich kurz

Nun ist der Anwalt des Ex-Lobbyisten Peter Hochegger, Leonhard Kregcjk, dran. Hochegger legte beim Prozess am Wiener Straflandesgericht ein Teilgeständnis ab und belastete Grasser. Er fasste nicht rechtskräftig, unter anderem wegen Beitragstäterschaft, eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren aus. Kregcjk hielt sich kurz.

 13:51

Dohr kritisiert lange Verhandlungsdauer

Der Verteidiger Meischbergers, Michael Dohr, erklärte, dass es in diesem Verfahren "nur Verlierer geben" könne. Er kritisierte die lange Verhandlungsdauer: "16 Jahre lang unter Verdacht zu stehen, ist für jeden Menschen unerträglich" - egal ob schuldig oder nicht schuldig. Auch Dohr vertritt die Rechtsansicht, dass bei dem erstinstanzlichen Urteil gegen den Grundsatz der Doppelbestrafung verstoßen wurde.

 13:45

Es geht wieder weiter!

Nach einstündiger Mittagspause wurde die Verhandlung vor dem OGH wieder aufgenommen. An der Reihe ist der Verteidiger des Ex-Lobbyisten Walter Meischberger. Der Trauzeuge Grassers wurde in erster Instanz und nicht rechtskräftig zu sieben Jahren Haft verurteilt.

 12:31

Mahlzeit!

Es geht in die Mittagspause! In einer Stunde geht's weiter.

 12:30

Strafrechts-Professor ist dran

Wess übergab das Mikrofon an den dritten Grasser-Vertreter und Wiener Strafrechts-Professor Peter Lewisch. Die Verteidiger Grassers erwähnten mehrmals den "ne bis in idem"-Grundsatz - konkret bedeutet das, dass man in Österreich nicht zweimal für den gleichen Sachverhalt verurteilt werden kann. Wie bereits erwähnt, geht es im Fall Grasser um die Einstellung eines Verfahrens im Buwog-Verfahrenskomplex im Jahr 2019. Der Vorwurf lautete damals, Grasser habe durch die Entscheidung, die rund 60.000 Wohnungen auf einmal und nicht einzeln zu verkaufen, dem Bund einen Schaden von 35 Mio. Euro zugefügt.

Das Gericht stellte das Verfahren gegen Grasser damals allerdings ein. Lewisch widmete sich auch den inkriminierten Tatbeständen Bestechung und Untreue. Das Urteil basiere auf “einem eklatant unrichtigen Rechtsverständnis”, so der Grasser-Vertreter. Die Tathandlung der Untreue sei nicht gegeben, weil kein ungünstiger Geschäftsabschluss vorliege. Auch habe es keine Pflichtwidrigkeit von Grasser gegeben.

 12:15

"Grasser wusste, was alle anderen wussten"

Anwalt Wess betonte, dass Grasser “kein Sonderwissen” zur Privatisierung der Bundeswohnungen gehabt habe, etwa das Kaufangebot der CA Immo in Höhe von 960 Mio. Euro. Grasser habe gewusst, “was alle anderen wussten”. “Das ist unerträglich von der Beweiswürdigung”, kritisierte der Grasser-Anwalt.

 11:53

Wess kritisiert erneut Ton- und Bildaufnahmen

Grasser-Anwalt Wess kritisierte heute vor dem OGH erneut, dass während des Prozesses gegen Ex-Finanzminister Grasser und andere auch vor und nach der Hauptverhandlung sowie in den Prozesspausen im Schwurgerichtssaal des Wiener Straflandesgerichts Ton- und Bildaufnahmen stattfanden. “Ich war schockiert. Das kann nicht sein. Da waren Verteidigergespräche drauf”, sagte Wess.

Dem "Kurier" sagte Irmgard Griss, Ex-Präsidentin des Obersten Gerichtshofs, im Jahr 2020 zu den Aufnahmen: "Sie werfen kein gutes Licht auf das Verfahren und die Justiz. Das ist nicht in Ordnung. Auch wenn es, so wie ich glaube, nicht mit böser Absicht passiert ist, muss gerade ein Gericht peinlichst genau Vorschriften einhalten." Für die Verteidigung seien die Aufnahmen "beinahe ein Glücksfall".

 11:37

Für Grasser-Anwalt Wess war Richterin befangen

Der zweite Grasser-Anwalt Norbert Wess kritisierte erneut die Grasser-kritischen Tweets des Ehemanns der erstinstanzlichen Richterin Marion Hohenecker und die Akt-Zuteilung. “Das Verfahren war nicht fair.” Es gehe um den objektiven Anschein der Befangenheit. Auch habe der Sohn der Richterin bis November 2017 bei einer Anwaltskanzlei gearbeitet, welche die im Buwog-Verfahrenskomplex involvierte CA Immo vertreten habe. Hohenecker habe den Buwog-Akt im Frühjahr 2017 übernommen. Man könne das Thema Befangenheit “nicht kleinreden”, sagte Wess.

 11:07

Ainedter: Grasser "schuldlos schuldig"

Grasser-Anwalt Manfred Ainedter beginnt sein Eingangsstatement: Das Verfahren erinnere an eine "griechische Tragödie". Der Ex-Finanzminister sei "schuldlos schuldig". "So ein Szenario liegt bei Grasser vor.”

Ainedter führt kurz die Nichtigkeitsbeschwerde aus: “Das Ersturteil ist mangelhaft, materiell und formell”. Es reiche von der objektiven Befangenheit der vorsitzenden Richterin, Missachtung der Amtsverschwiegenheit, Grundrechtsverletzungen, Grundrechtsmängel bis zur falschen Beurteilung der Verjährungsfrage.

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 11:06

Eingangsstatement abgeschlossen

Die Berichterstatterin des fünfköpfigen OGH-Fachsenats, Daniela Setz-Hummel, referierte den Einstellungsbeschluss aus dem Jahr 2019 zum Verfahrens-Seitenstrang “Buwog-Einzelverkauf”. Die Untreue-Vorwürfe gegen Grasser wurden damals fallen gelassen. Der OGH hat den Einstellungsbeschluss herbeigeschafft. “Das ist nichts Außergewöhnliches. Nur um Missverständnisse zu vermeiden”, ergänzte die Senats-Vorsitzende Christa Hetlinger. Die Berichterstatterin Setz-Hummel hat ihr Eingangsstatement nach knapp 45 Minuten beendet.

 10:54

Nichtigkeitsbeschwerden und Berufungen

Im Fokus der OGH-Verhandlung in den kommenden Tagen stehen die Nichtigkeitsbeschwerden und Berufungen der nicht rechtskräftig Verurteilten.

 10:50

Die Zusammenfassung des Rückblicks

.) Anklageschrift der WKStA hatte einen Umfang von 825 Seiten

.) Hauptverhandlung am Landesgericht für Strafsachen Wien dauerte 168 Tage von Dezember 2017 bis Dezember 2020

.) 150 Zeugen wurden vor Gericht einvernommen

.) Mündliches Urteil durch Richterin und Vorsitzende des Schöffengerichts Marion Hohenecker im 4. Dezember 2020

.) Schriftliches Urteil im Umfang von 1.280 Seiten wurde Ende Jänner 2022 zugestellt

.) Alle 8 Verurteilten brachten Rechtsmittel (Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung) gegen die Urteile eine 160-seitige Stellungnahme der Generalprokuratur zu den Urteilen im Mai 2024

 10:41

Neue Bilder aus dem Verhandlungssaal

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 10:25

Rückblick

Die Richterin und Berichterstatterin des fünfköpfigen OGH-Fachsenats, Daniela Setz-Hummel, gibt einen Rückblick auf die drei Themenkomplexe des Verfahrens - die Privatisierung der Bundeswohnungen, die Einmietung der Finanz in den Linzer Terminal Tower und die Telekom Austria-Affäre - und führt die nicht rechtskräftigen Schuldsprüche aus.

 10:15

Verhandlung hat begonnen

Die Vorsitzende des 14. OGH-Senats Christa Hetlinger hat die Verhandlung eröffnet und geht die Anwesenheitsliste durch. Der Fachsenat ist zuständig für strafbare Verletzungen der Amtspflicht, Korruption und verwandte strafbare Handlungen.

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 10:11

Berichterstatterin ist am Wort

Die Berichterstatterin des Fünf-Richterinnen-Senats wird zunächst den bisherigen Verfahrensgang skizzieren, was einige Zeit in Anspruch nehmen dürfte. Anschließend tragen die Verteidiger ihre Rechtsmittel vor, die sie gegen die im Jahr 2020 verhängten Haftstrafen eingereicht hatten. Danach kommt die Vertretung der Generalprokuratur zu Wort, ehe die Angeklagten Gelegenheit haben, allfällige Schlussworte an den Senat zu richten.

 10:10

Es geht los

Fünf Angeklagte sind da, der Richtersenat ist da - die Causa Buwog wird aufgerufen, das Verfahren beginnt.

 10:02

Foto von braun gebranntem Grasser ...und erste Worte

Grasser zeigte sich braun gebrannt - aber wortkarg: "Um 10 Uhr beginnt der Frühling. Sonst will ich wirklich nichts sagen". Auch Anwalt Ainedter - bisher stets optimistisch - wollte nichts mehr sagen.

Grasser

 09:47

Grasser schweigt

Die Stimmung bei Grasser ist alles andere als gut, er stieg nur wortlos in den Aufzug und verschwand. Er wollte sich gegenüber den Medien nicht äußern. Um 10 Uhr startet der Prozess.

 09:41

Hochegger kommt nicht

Der nicht rechtskräftig zu sechs Jahren Zusatzfreiheitsstrafe verurteilte Ex-Lobbyist Peter Hochegger wird heute aus gesundheitlichen Gründen nicht an der Verhandlung beim Obersten Gerichtshof (OGH) teilnehmen. Laut Medienberichten hat er ein ärztliches Attest vorgelegt.

 09:37

Grasser ist da!

Kurz nach halbzehn betritt Grasser mit seinem Verteidiger Manfred Ainedter den Justizpalast. Hier ein etwas verwackeltes Bild der Ankunft.

Grasser

 09:31

Grasser sprach von Fehlurteil

Laut dem nicht rechtskräftigen Urteil soll es jedenfalls zu verdeckten Provisionsabsprachen in Höhe von 9,6 Mio. Euro gekommen sein. Und ein Teil davon soll auch bei Grasser gelandet sein. Und 200.000 Euro sollen bei der Einmietung der Finanz in den Büroturm Terminal Tower in Linz geflossen sein.

Grasser nannte die Verurteilung durch den Schöffensenat ein "glattes Fehlurteil" sowie ein "politisches Urteil". Meischberger warf Richterin Marion Hohenecker Befangenheit vor. Die Anwälte von Grasser und Meischberger haben bereits anlässlich der Urteilsverkündung 2020 angekündigt, wegen der langen Verfahrensdauer vor den Europäischen Gerichtshof zu gehen. Dabei ist aber auch zu sagen: Die zahlreichen Rechtsmittel der Rechtsanwälte haben natürlich zu den Verzögerungen beigetragen.

 09:28

Grasser wurde von Hochegger belastet

Die Frage der Fragen lautete danach: Hatte Grasser seinen Freunden, die die Immofinanz berieten, verraten, wie hoch das Angebot für einen Zuschlag sein müsse und damit die Republik geschädigt? Der Ex-Finanzminister verneint das wortreich bis heute, allerdings wird er vom Lobbyisten Peter Hochegger schwer belastet. Dieser hatte beim 168 Tage dauernden Buwog-Prozess im Jahr 2020 Grasser vorgeworfen, an einem Tatplan gearbeitet zu haben, sich illegal an der Republik zu bereichern. Im Dezember 2020 erging dann das erstinstanzliche Urteil im Wiener Straflandesgericht, Grasser muss für acht, Meischberger für sieben und Hochegger für sechs Jahre in Haft. Alle drei beriefen gegen das Urteil, am Donnerstag sehen sich die Ex-Freunde beim OGH am Wiener Schmerlingplatz wieder.

 09:26

Das ist übrigens der Schauplatz des Prozesses:

Der Justizpalast am Wiener Schmerlingplatz:

Justizpalast

 09:21

Grasser soll bei einer Provision mitgeschnitten haben

Bis zuletzt bestritt Grasser die Korruptionsvorwürfe. Das Gericht sah das anders: Vor 21 Jahren waren die Bundeswohnungen um 961 Mio. Euro an ein Konsortium rund um die Immofinanz des umstrittenen Managers Karl Petrikovics gegangen, der unterlegene Bieter CA Immo hatte gerade einmal 1 Mio. Euro weniger für die rund 60.000 Wohnungen geboten. Das sorgte zwar für Überraschung, dass diese Privatisierung möglicherweise geschoben war, stellte sich aber erst ein paar Jahre später heraus, als bekannt wurde, dass zwei Grasser-Freunde - Ex-FPÖ-Generalsekretär Walter Meischberger und Lobbyist Peter Hochegger - bei dem Immofinanz-Deal 9,6 Mio. Euro an Provision mitgeschnitten hatten. Wie gesagt, Grasser bestreitet das.

 09:18

Hier ein kleiner Überblick

Die Austria Presseagentur hat einen Überblick in eine Grafik gepackt - hier bitte:

Grasser

 09:13

Guten Morgen, und willkommen...

.. beim Live-Ticker von oe24. Um 10 geht's los: Der OGH berät über die Beschwerden Grassers, seines einstigen Trauzeugen Walter Meischberger sowie mehreren anderen Verurteilten in der Buwog-Affäre.