Nachdem der Verfassungsgerichtshof (VfGH) im Mai dem damals noch laufenden COFAG-U-Ausschuss Einblick in die Steuerakten von Investor Siegfried Wolf ermöglicht hatte, ist letzterer nun auch selbst mit einer Beschwerde gegen die Beweisanforderung des Ausschusses gescheitert.
Das berichtete "Der Standard" am Montag. Wolf sah seine Persönlichkeitsrechte durch etwaige Bekanntgabe "intimer Details seiner Lebensführung" gefährdet, konnte sich aber nicht durchsetzen.
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Laut "Standard" wurde die Beschwerde in einer nicht öffentlichen Sitzung am 24. September zurückgewiesen. Durch die (ergänzende) Anforderung von Akten und Unterlagen komme eine Verletzung von Persönlichkeitsrechten von vornherein nicht in Betracht, hieß es. Eine solche Verletzung sei, wenn, erst dann möglich, wenn Akten vorgelegt werden, die Persönlichkeitsrechte berühren. Die bloße Anforderung von Akten greife auch nicht ins Recht auf Ehre oder auf Wahrung des wirtschaftlichen Rufes ein, die Beweisanforderung enthalte auch keine näheren Ausführungen zu Wolf, sondern erschöpfe sich in einem "neutral formulierten Verlangen nach Aktenvorlage".