Affären

Spionage-Thriller: So wurden bei uns Putin-Gegner gejagt

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Der Fall um den in U-Haft sitzenden Ex-BVT-Beamten Egisto Ott wird immer dramatischer – Putin-Gegner in Österreich konnten ihres Lebens nicht sicher sein. 

Diesen Schluss lassen die Inhalte des Haftbefehls zu, den der "Falter" am Donnerstag veröffentlichte. Die Tätigkeit Otts – für den natürlich die Unschuldsvermutung gilt – dürfte geeignet gewesen sein, Putin-Kritiker ernstlich zu gefährden.

 

 

Und das wirft die Justiz Ott vor:

  • Jagd auf Journalisten: Ott soll - trotz Suspendierung mit einer Polizeimarke „bewaffnet“ - den geheimen Wohnsitz des nunmehrigen "Spiegel"-Journalisten Christo Grozev ausgehoben haben. Russische Agenten brachen daraufhin in Grozevs Wohnung ein und stahlen einen Laptop. Auch von einem Anschlag gegen den Aufdecker ist die Rede, Grozev verließ inzwischen Österreich.
  • Jagd auf Dissidenten. Ott soll auch nach weiteren Regimegegnern gefahndet haben, so nach Dmitry S., einem Ex-Agenten, sowie gegen den Geschäftsmann German G., gegen den schon einmal ein Anschlag unternommen worden sei.
  • Fehleranalyse. Was dem Fass den Boden ausschlägt: Laut "Falter" soll der Inhaftierte auch eine „Fehleranalyse und Verbesserungsvorschläge“ für Attentate auf Putin-Kritiker erarbeitet haben.
  • Handys und Laptop: Dagegen nimmt sich der bekannte Transfer von gestohlenen Ministeriumshandys und eines Laptops, für den Ott 20.000 Euro erhalten haben soll, vergleichsweise harmlos aus. Nochmals: Das sind alles Vorwürfe, für Ott gilt die Unschuldsvermutung.
  • Recherchen. Ott soll aber mit seinem Know-how auch für den russischen Spion Jan Marsalek bei europäischen Sicherheitsbehörden recherchiert haben.

Die Staatsanwaltschaft, so steht es im Haftbefehlt laut "Falter", bewertet Otts Tätigkeit knallhart: "Die Unterstützungshandlungen des Chefinspektors Egisto Ott sind geeignet, das Ansehen Österreichs innerhalb der europäischen Geheimdienste und Polizeibehörden negativ zu beeinflussen und somit konkrete vitale Interessen Österreichs negativ zu beeinträchtigen“.

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