Peter Pilz steht am Freitag wegen drei Fällen vor Gericht.
Mehr als 24 Jahre ist der Vorfall her, der zu Ermittlungen geführt hat. Nun steht der Ex-Grüne und Listengründer Peter Pilz am Freitag vor Gericht. Hintergrund für die lange Zeitspanne ist, dass Pilz aufgrund seiner Mandate parlamentarische Immunität genossen hat. Dadurch wurden Ermittlungen gehemmt, wodurch die Vorwürfe jedoch auch nicht verjährt sind. Zwischen 1999 und 2017 sowie von 2018 bis 2019 war Pilz Abgeordneter.
Konkret geht es um drei Vorwürfe, die die Staatsanwaltschaft (StA) Wien Pilz jetzt macht, wie der "Standard" und "Ö1" berichten. Einerseits präsentierte Pilz im Jahr 2000 Informationen aus Disziplinarverfahren gegen Polizisten, denen vorgeworfen wurde, illegale Daten auf Anstiftung von FPÖ-Politikern abgefragt zu haben - die sogenannte Ekis-Spitzelaffäre.
Acht Jahre später - also 2008 - präsentierte Pilz dann erneut Details aus einem Disziplinarverfahren. Dabei ging es um die Suche nach der jahrelang entführten Natascha Kampusch und was dabei schiefgegangen war.
Verbotene Veröffentlichung nach Strafgesetzbuch
In beiden Fällen argumentiert die StA, dass Pilz von Disziplinarverfahren berichtet habe, die laut Beamtendienstrecht nicht öffentlich sind. Dementsprechend stelle das Vorgehen Pilz' eine verbotene Veröffentlichung nach Strafgesetzbuch dar. Gegenüber dem "Standard" hält Pilz' Anwalt Johannes Zink dagegen und argumentiert, dass das Beamtendienstrecht nur für Beamte gelte. Eine Verurteilung hätte somit weitreichende Auswirkungen auf die Möglichkeiten von Abgeordneten und Journalisten. Einen Vorsatz könne man Pilz zudem keineswegs unterstellen, da es hier keine Judikatur in dieser Frage gebe, so Zink.
Pilz' Aussage über das BFA
Der dritte Anklagepunkt betrifft eine Aussage Pilz', die dieser im April 2018 getätigt hat. Pilz sprach dabei von einem "amtlichen Mordversuch" durch das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA), nachdem ein junger Afghane kein Asyl erhielt, obwohl er gut integriert war und angab, nicht religiös zu sein. Der Bruder des Afghanen, der zum Christentum konvertierte, erhielt hingegen schon ein Asyl. Das BFA wertete die Aussage als üble Nachrede und erstattete Anzeige.
Pilz: "Ich stehe zu allem, was ich getan habe"
"Ich stehe zu allem, was ich getan habe. Für künftige Abgeordnete ist es wichtig, dass es endlich Rechtssicherheit für die parlamentarische Kontrolle gibt", so Pilz gegenüber dem "Standard" über das Verfahren. Er wolle jedoch wissen, "wer meinen Akt so lange hat verschwinden lassen". Hintergrund: Pilz' Anwalt hatte einen Antrag auf Akteneinsicht gestellt, dem die StA Wien im Februar 2022 nicht entsprach, da der Akt seit 2018 bei der Oberstaatsanwaltschaft Wien sei. Diese widersprach dem jedoch und teilte Zink mit, der Akt sei erst 2021 eingelangt.