Der Prozess gegen Ex-FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache im Zusammenhang mit der Affäre um den Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfonds (Prikraf) ist am Montag neu aufgerollt worden.
Das Wiener Oberlandesgericht (OLG) hatte Widersprüche im Ersturteil aufgezeigt, da entlastende Chats nicht hinreichend gewürdigt worden seien. Strache und der mitangeklagte Eigentümer der Privatklinik Währing, Walter Grubmüller, waren im August 2021 zu bedingten Haftstrafen verurteilt worden.
Das vom OLG aufgehobene Ersturteil gegen Strache betrug konkret 15 Monate, Grubmüller erhielt zwölf Monate. In dem Verfahren war es um einen vermuteten Gesetzeskauf im Zusammenhang mit der Privatklinik Währing gegangen. Der Klinik-Betreiber hatte der Bundes-FPÖ insgesamt 12.000 Euro für einen - in der parlamentarischen Praxis eigentlich aussichtslosen Initiativantrag der damaligen Oppositionspartei - gespendet.
Das OLG Wien beanstandete etwa, dass sich im Akt sehr wohl Chats zwischen Strache und Grubmüller befinden, die für eine andere Beurteilung geeignet seien, trug die Richterin am Montag zu Beginn der Verhandlung aus dem Urteil vor. Zudem müsse Straches Einfluss als damaliger Oppositionspolitiker auf die Gesetzgebung geklärt werden und ob die zum Thema abgehaltene Pressekonferenz sowie die rechtliche Prüfung der Materie durch den Klub überhaupt mit heimlichem Agieren zusammenpassen.
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) zeigte sich zu Beginn des neuerlichen Verfahrens überzeugt davon, dass sich nach der Gesamtschau die den beiden Angeklagten vorgeworfenen Tatbestände bewahrheiten würden. Auch Einflussnahme auf den damaligen freiheitlichen Nationalratsabgeordneten und nunmehrigen Bundesrat Johannes Hübner wirft die Anklagebehörde Strache vor.
Hübner, der eine juristische Expertise zum Prikraf abgegeben hatte, ist am Montag als Zeuge geladen. Die Verhandlung ist für zwei Tage ausgeschrieben. Die Urteile sollen bereits am 24. November fallen.