Affären

Teileinstellung in Strafverfahren gegen Ibiza-Anwalt

02.02.2022

Die Staatsanwaltschaft Wien hat einen Verfahrenskomplex gegen Ibiza-Anwalt Ramin M. eingestellt  Zwei Ermittlungen gehen aber weiter.

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© APA/SPIEGEL/SÜDDEUTSCHE ZEITUNG/HARALD SCHNEIDER
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Ibiza-Drahtzieher  Ramin M. kann jetzt ruhiger schlafen - aber nur ein bisschen. Die Staatsanwaltschaft Wien bestätigte gegenüber POLITIK LIVE eine Teileinstellung der Ermittlungen gegen den Wiener Anwalt. Die Einstellungs-Benachrichtigung hatte die EU-Infothek von Gert Schmidt veröffentlicht.

Worum geht's? Anwalt M. hat 2017 zusammen mit dem Detektiv J. H. die damaligen FPÖ-Politiker HC Strache und Johann Gudenus nach Ibiza gelockt, wo sich Strache um Kopf und Kragen redete - und das Ganze  mitgeschnitten wurde. Das Video sorgte 2019 für das Platzen von Türkis-Blau und Straches politisches Ende.

Einstellung des Verfahrens wegen Täuschung

Die Staatsanwaltschaft Wien ermittelte gegen M. - jetzt wurde u.a. das Verfahren wegen § 108 (Täuschung) eingestellt. Hier ging es darum, dass die sattsam bekannte falsche Oligarchen-Nichte vorgetäuscht hat, sie wolle eine Liegenschaft von Gudenus kaufen. Nachsatz des Staatsanwaltes: "Die Einstellung erfolgt aus Beweisgründen."

In der Einstellungs-Benachrichtigung werden aber auch die Paragrafen 223 und 224 genannt,  da geht es um Urkundenfälschung. Auch diese Verfahren in Zusammenhang mit dem vorgetäuschten Grundstückskauf werden also beendet.

© EU-Infothek

Das ist der Einstellungsbescheid, den EU-Infothek veröffentlichte.

 

Zwei Komplexe bleiben noch

Was bleibt noch? Zwei mögliche Mini-Delikte, bei denen es sehr wohl noch eine Anklage geben könnte. Die Justiz ermittelt noch laut dem Papier wegen § 120 StGB, das ist Missbrauch von Tonaufnahme- oder Abhörgeräten, Höchststrafe 1 Jahr. Und wegen  Verstoßes gegen die Datenschutzgrundverordnung "Datenverarbeitung in Gewinn- oder Schädigungsabsicht " - auch darauf steht maximal ein Jahr Haft im Fall einer Verurteilung.  

Gudenus verlangt jetzt Begründung

Gudenus will die Teileinstellung jedenfalls nicht ohne Weiteres hinnehmen - gegenüber POLITIK LIVE betonte er, sein Anwalt werde jetzt eine Einstellungsbegründung verlangen. Er behalte sich weitere Schritte vor,

Für Anwalt M. gilt die Unschuldsvermutung.

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