Nach Urteil

Teilfreisprüche für Kurz: WKStA legt keine Rechtsmittel ein

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Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat keine Rechtsmittel gegen das Urteil gegen Sebastian Kurz angemeldet.  

Der ehemalige Bundeskanzler Sebastian Kurz war am Freitag im Falschaussage-Prozess zu einer bedingten Haft von acht Monaten verurteilt worden. Sein einstiger Kabinettschef Bernhard Bonelli zu sechs Monaten bedingt. Beide kündigten bereits an, Berufung gegen das Urteil einzulegen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. 

Kurz war am Freitag in einem von ursprünglich drei Anklagepunkten in erster Instanz verurteilt worden. Laut der Urteilsbegründung von Richter Michael Radasztics habe Kurz - bei seinen Aussagen zur Besetzung von Aufsichtsräten in der Staatsholding ÖBAG - den Eindruck erweckt, im Wesentlichen nichts damit zu tun gehabt zu haben. Zeugenaussagen hätten dem allerdings widersprochen. 

Freisprüche in zwei Anklagepunkten

Freigesprochen wurde Kurz hingegen in einem ähnlich gelagerten Fall bei der Vorstandsbesetzung durch Thomas Schmid. Das Gericht sah hier keine Widersprüche. Ebenso bei der Vereinbarung zwischen Schmid und dem ehemaligen freiheitlichen Verbindungsmann bei den Koalitionsverhandlungen von ÖVP und FPÖ, Arnold Schiefer. Bonellis Verurteilung betraf ebenso nur die Aufsichtsratsbestellungen.

Bei Verbrechen oder Vergehen, bei denen zwischen einem und höchstens fünf Jahren Freiheitsstrafe drohen, entscheidet ein Einzelrichter über das Urteil. Berufungen wegen Nichtigkeit, Schuld und Strafe gehen dann an das übergeordnete Oberlandesgericht (OLG). Im Falle Kurz' dann ein Drei-Richter Senat am OLG Wien. 

Die WKStA setzte solch einen Schritt allerdings nicht, so ein Sprecher der Anklagebehörde. 

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