Affären

Vor U-Ausschuss: Schelling von Kriminalamt verhört

03.04.2022

Am kommenden Mittwoch ist der frühere Finanzminister Hans Jörg Schelling im U-Ausschuss. Das Bundeskriminalamt hat ihn schon verhört. 

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© TZ ÖSTERREICH/Michael Gruber
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Ex-Finanzminister Hans Jörg Schelling ist am Mittwoch – wie auch Ex-Magna-Chef Siegfried Wolf – in den ÖVP-Korruptionsausschuss geladen. Da wird der Steuernachlass für Wolf durch das Finanzministerium besprochen, den der seinerzeitige Generalsekretär Thomas Schmid eingefädelt hat. Alle drei werden ja von der  WKStA in der Steuercausa als Beschuldigte geführt - es gilt die Unschuldsvermutung.

Über Jobs mit Sazka und Novomatic verhandelt

In der Casinos-Causa ist Schelling vom Bundeskriminalamt bereits am 8. März vernommen worden – POLITIK LIVE liegt das Protokoll vor. Es ging um die Genehmigung des Teilverkaufs der Casinos sowie um Tätigkeiten Schellings sowohl für den Sazka- als auch den Novomatic-Konzern nach seinem Ausscheiden als Minister. Also mit jenen Konzernen, die damals um die Vorherrschaft bei den Casinos Austria gefightet hatten. Schelling beantwortete die Fragen großteils mit einem der Einvernehmung beigelegten "Gedächtnisprotokoll". Beide Job-Angebote - im Fall der Novomatic habe es sich um einen Aufsichtsrat in Deutschland gehandelt - habe er am Ende nicht angenommen, weil er Unvereinbarkeiten gesehen habe. Warum er trotzdem verhandelt habe? Schelling: "Angebote höre ich mir immer gerne an".

 

 

Die Einvernahme war am 8. März 2022.

 

Die Ermittler sind hellhörig geworden, weil Schelling Tage vor seinem Ausscheiden den Teilverkauf der Casinos durch eine Verordnung geebnet hatte. Schelling bestritt aber, inhaltlich eingegriffen zu haben. Danach verhandelte er nicht nur mit beiden beteiligten Konzernen - sondern ersuchte auch um Termine mit seinem Nachfolger im Finanzministerium, Hartwig Löger. Ein Mittagessen im Do & Co. in der Albertina kam  zustande, allerdings konnte sich Schelling nicht erinnern, was da besprochen worden war,

Für alle Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung.

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