Die schriftiche Reifeprüfung wird zentral vorgegeben - Dazu kommt eine vorwissenschaftliche Arbeit, die ein Prüfungsfach ersetzt.
Das Unterrichtsministerium plant massive Änderungen bei der AHS-Matura. Künftig soll die Reifeprüfung aus drei unabhängigen Modulen bestehen - einer "vorwissenschaftlichen Arbeit", einer schriftlichen "teilzentralen" Matura und einer mündlichen Prüfung. Kommen wird die neue Matura frühestens in vier Jahren.
"Vorwissenschaftliche Arbeit"
Jeder Schüler soll eine "vorwissenschaftliche
Arbeit" von 15 bis 17 Seiten verfassen müssen, wobei jeder Lehrer
höchstens fünf solcher Arbeiten betreuen soll. Schon jetzt kann eine
Fachbereichsarbeit geschrieben werden, die ein Prüfungsfach ersetzt - sie
ist aber nicht verpflichtend.
Schriftliche "Teilzentrale"
Die künftige schriftliche
Reifeprüfung besteht aus den Fächern Deutsch, Mathematik, einer lebenden
Fremdsprache und einer weiteren Fremdsprache, Darstellender Geometrie,
Chemie, Physik oder Biologie. Die Aufgabenstellung in allen Fächern wird
österreichweit zentral vorgegeben, um die Vergleichbarkeit zu sichern.
Korrigiert und beurteilt werden die Arbeiten aber nach wie vor von den
Lehrern der Schule nach einem vorgegebenen Korrekturschlüssel. Daher wird
die Matura als "teilzentral" bezeichnet.
Die AHS-Lehrergewerkschaft ist nicht glücklich mit der zentralen Vorgabe von Aufgabenstellungen und verweist auf die unterschiedlichen Schulformen und autonomen Schwerpunktsetzungen.
Mündliche Prüfung
Für die mündliche Reifeprüfung kann
der Kandidat zwei Prüfungsgebiete wählen. An jedem Schulstandort soll ein
Pool von mindestens 30 Fragen pro Fach erstellt werden, aus dem der Kandidat
dann "seine" Prüfungsaufgabe ziehen muss. Die Prüfung selbst soll
nur noch aus der Beantwortung einer Frage bestehen, wobei in der
Vorbereitungszeit eine Präsentation vorbereitet werden muss. Im jeweiligen
Fach aber eine bestimmte Mindeststundenanzahl in der Oberstufe absolviert
worden sein muss.
Dieser Plan kommt von den Lehrern, im Unterrichtsministerium bestätigt man hier nur die geplanten zwei mündlichen Prüfungen, inhaltliche Details allerdings noch nicht.
Unabhängige Module
Die drei Bereiche der Reifeprüfungen
sollen voneinander völlig unabhängig sein. Eine negative Beurteilung einer
Säule kann nicht durch eine andere kompensiert werden. Umgekehrt hindert sie
aber auch nicht das Absolvieren der beiden anderen Teile. Wer seine
vorwissenschaftlich Arbeit verhaut, kann trotzdem zu den Klausuren antreten,
negative Klausuren können nach sechs Wochen wiederholt werden, und trotz
negativer Klausuren kann man mündlich antreten. Die negativ beurteilten
Teile müssen aber jeweils nachgeholt werden.
Einheitlicher Termin
Künftig soll es einen einheitlichen Termin
für die AHS-Reifeprüfung geben, wie bisher mit einem Haupt- und zwei
Nebenterminen. Mit der verpflichtenden vorwissenschaftlichen Arbeit soll am
Ende der 7. Klasse begonnen werden, damit sich die Schüler schon in den
Ferien mit ihrem Thema auseinandersetzen können. Zwischen schriftlicher und
mündlicher Prüfung soll ein sechswöchiger Zeitraum bestehen (bisher vier),
damit Schüler mit negativer schriftlicher Arbeit die Chance auf eine
Wiederholung haben. Auch die Prüfungskommission soll schlanker und flexibler
werden.
Für bessere Schulen
Ziel der Reform ist eine
Qualitätssteigerung. Angesichts der verschiedenen Leistungen einzelner
Schulen, wie sie sich etwa bei der Bildungsstudie PISA gezeigt haben,
wünscht sich das Unterrichtsministerium eine gewisse Standardisierung.
Geregelt werden die Änderungen durch eine neue Reifeprüfungsverordnung.
Könnte ab 2012 gelten
Wann genau die Verordnung erlassen
wird, ist noch nicht abschätzbar. Bis zum Inkrafttreten der neuen Regeln
soll jedenfalls ein gesamter, vierjähriger Oberstufendurchgang abgewartet
werden. Die Lehrer und Schüler müssten sich auf die neue Reifeprüfung
einstellen können. Je nach Inkrafttreten der Verordnung könnte der neue
Modus frühestens ab 2012 bis 2013 gelten.
Derzeit besteht die Matura aus drei bis vier schriftlichen Klausuren und mindestens drei mündlichen Prüfungen. Die Kandidaten dürfen - müssen aber nicht - eine Art kurze wissenschaftliche Arbeit (Fachbereichsarbeit) schreiben, die bei positivem Absolvieren die Zahl der Prüfungen auf drei schriftliche und drei mündliche reduziert. Schriftliche Prüfungen in Deutsch und Mathematik sowie einer Fremdsprache sind verpflichtend. Die vierte kann in einer weiteren Fremdsprache, Informatik, Darstellender Geometrie, Biologie oder Physik abgelegt werden, sofern in diesen Fächern spätestens ab der elften Schulstufe Schularbeiten geschrieben wurden. Mündlich müssen Gegenstände aus bestimmten Fächergruppen ausgewählt werden.