Prozessfortsetzung
Akademikerball-Randale: Kritik an Prozess
21.07.2014
Gutachterin fand drei Nitritpartikel am Handschuh des Angeklagten Josef S.
Mit einer Fülle an Zeugenaussagen sowie der Präsentation eines chemischen Gutachtens ist am Montag der Prozess gegen einen Deutschen wegen angeblich von ihm begangener Ausschreitungen im Zuge der Demo gegen den Akademikerball fortgesetzt worden. Der Angeklagte wollte sich weiterhin in dem Prozess nicht äußern. Am Dienstag wird die Verhandlung fortgesetzt.
Bis zu 5 Jahre Haft möglich
Die Anklage, vertreten von Staatsanwalt Hans-Peter Kronawetter, wirft dem 23-Jährigen vor, am 24. Jänner bei den Demonstrationen gegen den Ball der Burschenschafter als Mitglied des sogenannten Schwarzen Blocks an Ausschreitungen beteiligt gewesen zu sein. Angeklagt sind Landfriedensbruch, schwere Sachbestätigung sowie schwere Körperverletzung vorgeworfen, wobei der Staatsanwalt am ersten Verhandlungstag im Juni die Anklage auf "absichtliche" schwere Körperverletzung modifizierte und damit das Strafausmaß auf bis zu fünf Jahre anstieg. Der Angeklagte plädiert auf nicht schuldig und machte seit Prozessbeginn im Juni von seinem Recht Gebrauch, sich der Aussage zu entschlagen.
Nitritpartikel am Handschuh von Josef S.
Gleich zu Beginn der Verhandlung am Montag wurde ein Gutachten präsentiert, das klären soll, ob der Sweater und die Handschuhe des Angeklagten Rückschlüsse auf eine angeblich vom 23-jährigen Deutschen gezündete Rauchbombe geben. Auf dem schwarzen Kapuzensweater sowie dem linken Handschuh des jungen Mannes wurden keine Partikel gefunden, jedoch auf dem rechten Handschuh wurden drei Nitritpartikel entdeckt, die "mit dem Zünden eines pyrotechnischen Gegenstandes mit hoher Wahrscheinlichkeit im Zusammenhang steht", erklärte die Gutachterin. Rückschlüsse auf die Farbe der Rauchbombe, die der angeklagte 23-Jährige gezündet haben soll - auf einem Foto ist eine violette Rauchwolke zu sehen -, konnte die Gutachterin nicht geben. "Dazu war zu wenig Material da, sonst hätte man sogar Rückschlüsse auf das Fabrikat geben können."
Zudem komme es auch darauf an, wie die Rauchbombe geworfen werde. "Wie werfe ich sie, in welcher Höhe und wie stark geht der Wind", zählte die Gutachterin weitere Fakten auf, die sie nicht einbeziehen konnte. Es sei auch durchaus möglich, die winzig kleinen Partikel von Gegenständen abzuklopfen bzw. abzuschwemmen. Auf die Frage der Verteidigerin, ob auch die Übertragung durch eine andere Person möglich wäre, meinte die Gutachterin: "Eine Kontamination ist möglich."
Eine Rauchbombe sei nicht größer als 15 bis 20 Zentimeter lang und habe einen Durchmesser von vier Zentimeter. Sie könne "problemlos in jeder Tasche oder Sakko getragen werden", sagte die Gutachterin. Die rauchproduzierenden Knallkörper seien leicht im Internet zu bestellen, einzige Vorgabe: Man muss über 18 Jahre alt sein. Für das Gutachten - so ein Test wurde laut Gutachterin erstmals in Österreich durchgeführt - wurden am Gelände der Linzer Berufsfeuerwehr Experimente durchgeführt. Dabei wurden zu Testzwecken sieben Rauchbomben gezündet.
Hauptbelastungszeuge bleibt bei seiner Aussage
Der Hauptbelastungszeuge, ein Polizist, der bei der Demonstration gegen den Akademikerball in Zivil die Szenerie beobachtet hat, blieb bei seiner erneuten Befragung durch das Gericht am Nachmittag bei seinen Angaben. Der Beamte hatte den nun angeklagten Mann aus Jena gesehen, wie er angeblich als Rädelsführer am Stephansplatz Steine und andere Gegenstände auf Beamte geworfen habe.
Der Polizist gab ab, dass ein Mann mit einem Kapuzenpulli mit der Aufschrift "Boykott" Scheiben sowie eine Eingangstüre der Polizeiinspektion Am Hof eingeschlagen, bevor er ein dort abgestelltes Polizeiauto völlig demoliert habe. Mit der Stange eines Verkehrszeichens wurde laut den Vorwürfen auf den Wagen eingedroschen, bevor der Mann eine Rauchbombe in das Innere geworfen haben soll. Der Revierinspektor verlor den Verdächtigen nach diesen beiden Vorfällen einige Zeit aus den Augen. Beim Burgtheater entdeckte er den 23-Jährigen wieder und machte die WEGA auf diesen aufmerksam, die ihn trotz passiven Widerstands und der Gegenwehr zweier Begleiter festnahm.
Von Richter Thomas Spreitzer vorgehalten, dass der Mann mit dem "Boykott"-Sweater von einem Fotografen mit einer Fackel in der Hand gesehen wurde, meinte der Polizist, er wüsste nicht mehr, ob es eine Signalfackel oder eine Rauchbombe gewesen sei, es sei ein "pyrotechnischer Gegenstand" gewesen.
MA48-Mitarbeiter im Zeugenstand
Nach der Einvernahme von mehreren Beamten, die alle anonym nur mit ihrer Dienstnummer vor Gericht auftraten, wurden in dem drückend heißen Gerichtssaal Mitarbeiter des Putztrupps der MA48 danach befragt, wo nach der Demo welche Gegenstände aufgesammelt wurden. Neben zahlreicher Glasscherben und Flaschen sowie Mistkübeln, die aus der Verankerung gerissen wurden, gab keiner der Zeugen an, lose Steine am Stephansplatz weggeräumt zu haben, wie von dem Hauptbelastungszeugen behauptet. Große Halterungssteine - wie sie zum Befestigen von Straßenschildern verwendet werden - lagen vor allem bei Polizeiinspektion Am Hof herum, nachdem dort von Demonstranten die Scheiben damit eingeschlagen worden waren.
Der 23-jährige Deutsche ist nicht der einzige, der im Zusammenhang mit der Demonstration gegen den Akademikerball vor Gericht steht. Im August wird sich eine weitere Person wegen der Beteiligung an der Demo wegen Landsfriedensbruch verantworten müssen. Der Beschuldigte hat zudem an der Anti-Identitären-Demo im Mai teilgenommen.