Verfassungsgerichtshof
Akten sind ungeschwärzt vorzulegen
18.06.2015
Für den VfGH sind die Aktenschwärzungen nicht gerechtfertigt.
Für den Verfassungsgerichtshof (VfGH) sind Akten-Schwärzungen des Finanzministeriums im Rahmen des Hypo-U-Ausschuss rechtlich nicht gerechtfertigt. Die Akten sind ungeschwärzt vorzulegen, sagte VfGH-Präsident Gerhart Holzinger am Donnerstag vor Journalisten.
Der U-Ausschuss müsse alle Informationen erhalten, die er benötige, um seine Kontrollfunktion zu erfüllen. Den Geheimhaltungsverpflichtungen müsse aber entsprochen werden, so Holzinger.
Der VfGH hatte auf Antrag des Finanzministeriums und des U-Ausschusses geprüft, ob Akteninhalte unter Berufung auf das Bankgeheimnis oder den Datenschutz geschwärzt werden dürfen.