Gesetz passierte Verkehrsausschuss

Auto-Beschlagnahme bei Rasern: SPÖ plädierte auf Nachschärfung

29.06.2023

Unbelehrbaren Raserinnen und Rasern soll künftig zusätzlich zu Geldstrafen und Führerscheinabnahmen auch das Auto beschlagnahmt und für verfallen erklärt werden können.  

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Die entsprechende StVO-Novelle passierte am Donnerstag den Verkehrsausschuss des Nationalrates mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und Grünen. Damit steht der letzte Teil des sogenannten Raserpakets vor seiner Umsetzung.

Verkehrsministerin Leonore Gewessler (Grüne) sah darin einen Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit. Verfassungsrechtliche Bedenken hätten ausgeräumt werden können. Für Fälle, bei denen gelindere Mittel erwiesenermaßen nicht zum Ziel geführt hätten, solle nun als letzte Möglichkeit auch ein gerechtfertigter Eingriff in die Unverletzlichkeit des Eigentums erfolgen können. Hierzu habe man sich internationale Beispiele genau angesehen, wie die durchaus schwierige Abwägung der Interessen gelingen könne, betonte die Ressortchefin.

Ab diesen Geschwindigkeitsüberschreitungen wird das Auto beschlagnahmt 

Laut ÖVP-Verkehrssprecher Andreas Ottenschläger soll die neue Regelung in Fällen von wiederholten extrem hohen Geschwindigkeitsüberschreitungen zum Einsatz kommen. Das seien Geschwindigkeiten, die 60 km/h über dem zulässigen Tempo im Ortsgebiet und über 70 km/h im Freiland liegen. Bei mehr als 80 km/h (Ortsgebiet) bzw. 90 km/h (Freiland) an Geschwindigkeitsüberschreitungen soll unter bestimmten Umständen schon ein einmaliger Verstoß zum Verfall des Fahrzeugs führen können. Vorgesehen ist laut Ottenschläger ein dreistufiges System, das von der vorläufigen Beschlagnahme über die Beschlagnahme bis zum Verfall des Fahrzeugs reiche.

SPÖ plädierte auf Nachschärfung 

Für die SPÖ plädierte Dietmar Keck für Nachschärfungen. Am Beispiel Deutschlands habe sich gezeigt, dass nach der Einführung einer solchen gesetzlichen Regelung Leasingfirmen entstanden seien, um damit die Beschlagnahme von Fahrzeugen zu umgehen.

Grundsätzliche juristische Einwände gegen das Gesetz hatte NEOS-Verkehrssprecher Johannes Margreiter. Auch wenn man das Anliegen teile, so erlaube das geplante Gesetz nicht nur einen überschießenden Eingriff in das Grundrecht auf Eigentum, es sei auch in Details in sich widersprüchlich.

Scharfe Kritik von FPÖ-Hafenecker 

Scharfe Kritik an der Novelle kam vom freiheitlichen Verkehrssprecher Christian Hafenecker. Aus seiner Sicht werde hier eine überschießende Regelung getroffen, die nur ein weiteres Beispiel für den "ideologisch gesteuerten Kampf" der Grünen gegen die Autofahrerinnen und Autofahrer sei, die aber kaum etwas zur Verkehrssicherheit beitrage.

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