Wegen Falschaussage

Ex-Kanzler Kurz soll kurz vor einer Anklage stehen

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Die WKStA plant offenbar einen Strafantrag gegen Sebastian Kurz.

Wien. Die Anzeichen verdichten sich, dass die WKStA gegen Ex-ÖVP-Kanzler Sebastian Kurz Anklage wegen falscher Zeugenaussage plant. Demnach könnte ein Strafantrag gestellt werden, gegen den eine Berufung unmöglich wäre. Die WKStA hat den Kurz-Akt vom restlichen Casinos-Verfahren abgetrennt – was Insider als Anzeichen einer bevorstehenden Anklage sehen. Beschuldigte sollen nur noch 30 Tage Zeit zur Vorlage weiterer Beweismittel haben.

Es geht um einen möglichen Verstoß gegen § 288 StGB "Falsche Beweisaussage" bei Kurz' Aussage vor dem Ibiza-U-Ausschuss im Jahr 2020. Kurz hatte damals seine Rolle u. a. bei der Bestellung des seinerzeitigen Öbag-Vorstandes Thomas Schmid als nicht entscheidend dargestellt – was Schmids Aussagen widersprach. Im Fall einer Verurteilung drohen dem Ex-Politiker bis zu drei Jahre Haft.

Anwalt kontert. Kurz' Anwalt, Werner Suppan zu ÖSTERREICH: "30 Zeugen haben Sebastian Kurz entlastet. Es wird krampfhaft versucht, seine Aussagen falsch zu interpretieren durch Diskussionen, ob ein 'Na' auf ein 'nie' als doppelte Verneinung, Widerspruch oder Zustimmung zu werten ist, oder die Frage, ob das Wort 'involviert' passender gewesen wäre als 'informiert'. Wie viele Vorwürfe der WKStA wird sich auch dieser als falsch herausstellen."

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