Der ehemalige Hofburg-Kandidat und Politblogger Gerald Grosz hatte den ORF wegen übler Nachrede und Ehrenbeleidigung geklagt. Jetzt gibt es ein nicht rechtskräftiges Urteil.
Wien. Im Oktober 2022 sorgte ein ORF-Interview mit dem damaligen Hofburg-Kandidaten Gerald Grosz für Aufregung. Vor laufender Kamera warf ORF-Moderatorin Schnabl dem Polit-Blogger eine Verurteilung wegen übler Nachrede, Kreditschädigung und Ehrenbeleidigung vor.
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Polit-Blogger Grosz hatte Klage gegen den ORF eingereicht – und zwar wegen übler Nachrede und Ehrenbeleidigung. Im Medienrechtsverfahren Gerald Grosz/ORF wurde der ORF heute Vormittag in Wien vor dem Landesgericht für Strafsachen nicht rechtskräftig zu einer medienrechtlichen Entschädigung von 5.000 Euro und zur Urteilsveröffentlichung verurteilt. Die ORF-Vertreterin der Kanzlei KORN hat keine Erklärung abgegeben, das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Grosz: "Mit mir macht man das nicht!"
"Damit ist einmal aktenkundig aufgezeigt, dass Herrn Wolf und Frau Schnabl Grenzen in ihrer tendenziösen Berichterstattung gesetzt wurden. Mit mir macht man das nicht! Denn im Gegensatz zu allen anderen, die sich vom ORF alles bieten lassen, zeige ich den Damen und Herren vom Küniglberg, wo der Bartl den Most holt. Mir wurde im Präsidentschaftswahlkampf wenige Tage vor dem Wahltag eine strafrechtliche Verurteilung indirekt in laufender Sendung unterstellt, die es nie gegeben hat", so Gerald Grosz in einer ersten Reaktion nach dem Urteil.
Grosz weiter: "Dieses Urteil ist für den ORF blamable und es zeigt sich, wie dieser Öffentlich-Rechtliche in Wahlkämpfen operiert. Der Amtsinhaber wurde geschont, gehätschelt. Die Herausforderer wurden diffamiert und verleumdet. Dass sich diese ORF-Vertreter mit Zwangsgebühren und künftig mit Zwangssteuern ihre Prozesse finanzieren, ist ein Skandal. Die Zwangsgebühr muss verhindert werden, diese Giftmischanstalt ist der Privatisierung zu übergeben. Und ich erwarte mir personelle Konsequenzen seitens der ORF-Führung gegenüber Armin Wolf und Frau Schnabl."