Datenschutzbehörde äußert Bedenken

Grobe Datenschutz-Bedenken: Kippt die ORF-Steuer?

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In ihrer Stellungnahme zur geplanten ORF-Steuer äußert die Datenschutzbehörde grobe Bedenken – das könnte das geplante ORF-Gesetz kippen. 

Wie berichtet, müssen ab nächstem Jahr alle Österreicher die neue ORF-Steuer zahlen. Alle Haushalte sollen ab 2024 Monat für Monat netto 15,30 Euro an den ORF überweisen. Außer in OÖ, Vorarlberg und NÖ kommt noch eine Länderabgabe dazu. Insgesamt fallen somit Kosten von bis zu rund 20 Euro pro Monat an. Damit müssen künftig auch rund 525.000 Haushalte für den ORF zahlen, die bisher mit Verweis auf reine Streamingnutzung keine GIS zahlten. 

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Doch nun hat die Datenschutzbehörde in einer Stellungnahme zum neuen ORF-Gesetz Einspruch erhoben und mehrere Bedenken geäußert. Dabei geht es laut Datenschutzbehörde um Übermittlungs- und Meldepflichten und Einsichtsrechte bei Daten etwa über die Einkommen von Haushaltsmitgliedern für Befreiungen und über Meldedaten des Innenministeriums. Denn für Befreiungen soll die ORF-Tochter ORF-Beitrags-Service GmbH (früher GIS) in der Transparenzdatenbank die Einkommenshöhe aller Menschen im Haushalt abfragen dürfen. Das sei laut Datenschutzbehörde ein "Eingriff in das verfassungsrechtlich normierte Recht auf Geheimhaltung" und bedürfe einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage – welche noch nicht geschaffen wurde. 

Bedenken bei Offenlegung der ORF-Gehälter

Zudem werden in der Stellungnahme Bedenken gegen die Veröffentlichung der Gehälter der ORF-Manager zum Ausdruck gebracht. Denn im neuen ORF-Gesetz ist vorgesehen, dass der ORF in einem jährlichen Transparenzbericht Managementgehälter von ORF und Töchtern veröffentlichen muss. Für Jahreseinkommen über 170.000 Euro ist das Einkommen namentlich zu veröffentlichen, samt Einkünften aus Nebentätigkeiten.  

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