Grosz reicht Klage gegen ORF ein

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Der ehemalige Hofburg-Kandidat Gerald Grosz verklagt nun den ORF wegen übler Nachrede und Ehrenbeleidigung.

Wie oe24 im Oktober berichtet hatte, sorgte ein ORF-Interview mit dem damaligen Hofburg-Kandidaten Gerald Grosz für Aufregung. Vor laufender Kamera warf ORF-Moderatorin Schnabl dem Polit-Blogger eine Verurteilung wegen übler Nachrede, Kreditschädigung und Ehrenbeleidigung vor. Die Szenen im Detail: "Ich bin nie vor einem Gericht gestanden", so Grosz damals. Schnabl antwortete darauf: "Das stimmt nicht. Sie sind rechtskräftig verurteilt. Wegen übler Nachrede, wegen Kreditschädigung, wegen Ehrenbeleidigung. Sie haben eine ORF-Kollegin 2007 wegen fälschlicherweise, wegen einer sexuellen Beziehung, einem Verhältnis zu einem BZÖ-Politiker beschuldigt. Sie sind rechtskräftig verurteilt." Grosz erwiderte: "Ich habe ein zivilrechtliches Urteil bekommen. Und ich rate Ihnen eines: Wenn sie jetzt nicht in der Sekunde, den Vorwurf, den Sie insinuieren, nämlich den einer strafrechtlichen Verurteilung, zurücknehmen, dann nehmen Sie in einer Belangsendung zurück. Ich bin kein einziges Mal in meinem Leben strafrechtlich verurteilt worden. Ich habe einen Zivilprozess, einen Medienprozess verloren." 

ORF unterstellt Grosz strafrechtliche Verurteilung

Nun hat der Polit-Blogger Klage gegen den ORF eingereicht (oe24 liegt die Anklageschrift vor) – und zwar wegen übler Nachrede und Ehrenbeleidigung. „Ich lasse mir diesen Versuch der Kriminalisierung nicht bieten. Der ORF, als steuergeldfinanzierter Handlanger Van der Bellens, hat alles daran gesetzt, die Mitbewerber des Amtsinhabers lächerlich zu machen. In meinem Fall hat man probiert, mir eine strafrechtliche Verurteilung zu unterstellen. Daher klage ich diesen ORF und zwinge dieses Molloch der Propaganda zur Wahrheit! Die Begriffe „rechtskräftige Verurteilung wegen übler Nachrede“ haben eindeutig eine strafrechtliche Verurteilung impliziert. Diese Begrifflichkeiten gibt es auch nur im Strafrecht.“, so Gerald Grosz gegenüber oe24. 

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