"Narrenfreiheit"

"Höchst irritiert": Mikl-Leitner attackiert Zadic

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Niederösterreichs Landeshauptfrau zeigte sich nach einer Weisung aus dem Justizministerium ''höchst irritiert''. Und ÖVP-General Stocker attackiert Zadić frontal. Die Justizministerin verneint in oe24 eine direkte Weisung.

Konkret wollte die Staatsanwaltschaft Wien gegen die Enthaftung der Klimaaktivistin Anja Windl Beschwerde einlegen, doch das Justizministerium erteilte eine Weisung, von diesem Vorhaben Abstand zu nehmen. Für Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) völlig unverständlich.  

Das Einbetonieren der Klima-Kleber auf der Autobahn Ende November sei von vielen als trauriger Höhepunkt der Eskalationsspirale des "rücksichtslosen Aktionismus" erlebt worden, so Mikl-Leitner. "Das verursachte Chaos war so massiv, dass mich auch Grün-Sympathisanten mehrheitlich fragen: Wie soll das weitergehen?" Sie fordert ein härteres Vorgehen der Justiz sowie höhere Strafen. "Der Staat und wir als Gemeinschaft müssen unmissverständlich klar machen, dass wir diese gemeingefährlichen Aktionen auf unseren Straßen nicht tolerieren."

Das Justizministerium habe sich jedoch für einen entgegengesetzten Weg entschieden. "Das Signal, das Justizministerin Alma Zadic an Klima-Aktivisten in ganz Europa aussendet, ist leider eindeutig: Auf Österreichs Straßen herrscht Narrenfreiheit für diese Chaoten", erklärte Mikl-Leitner.  

Keine U-Haft für Anja Windl

Die deutsche Klimaaktivistin Anja Windl, alias Klima-Shakira, "betonierte" sich im Zuge einer Protestaktion am 20. und 21. November mit einer Mischung aus Quarzsand und Superkleber auf der Fahrbahn fest. Nach ihrer Festnahme wurde sie in die Justizanstalt Josefstadt überstellt. Die Staatsanwaltschaft argumentierte die Einbringung einer U-Haft damit, dass unter anderem Autobahnen als kritische Infrastruktur beschädigt worden seien. Zudem sei schweres Gerät benötigt worden, um die Klima-Kleber wieder von der Fahrbahn zu lösen. Betroffen war auch die Südautobahn (A2) beim Knoten Vösendorf Richtung Wien in Niederösterreich.

Windl bleibt also auf freiem Fuß. Ermittlungen wegen schwerer Sachbeschädigung und Bildung einer kriminellen Vereinigung laufen jedoch weiter gegen sie.  

ÖVP-General verlangt Informationen zur Weisung von Zadić  

"Ministerin Zadić ‚daschlogt‘ die Beschwerde der Staatsanwaltschaft Wien gegen die Enthaftung der Klimaaktivistin", ärgert sich der Generalsekretär der Volkspartei, Christian Stocker. Er fordert jetzt "dringend Aufklärung über die mutmaßlich ideologisch motivierte Intervention durch eine Weisung von Justizministerin Alma Zadić".

"Zadić muss ausständige Weisungsberichte für die Jahre 2021 und 2022 vorlegen"

Stocker sagt: "Nachdem Christian Pilnacek im U-Ausschuss angegeben hatte, Alma Zadić habe auf sein Verfahren Einfluss genommen, indem sie eine Weisung erteilt hätte, das Verfahren gegen ihn nicht einzustellen, ist es nun bereits der nächste Fall einer mutmaßlich politischen Intervention. Die Öffentlichkeit hat eine Antwort auf die Frage verdient, wie viele Weisungen aus dem Justizministerium kommen. Daher muss Zadić die immer noch ausständigen Weisungsberichte für die Jahre 2021 und 2022 endlich vorlegen."   

Justizministerin: Weisung kam von Fachbeamten

Gegenüber oe24 verneint das Kabinett von Justizministerin Alma Zadić eine direkte Weisung. Ein Sprecher erklärt: "Die Weisung wurde von Fachbeamten der Sektion 5 - Einzelstrafsachen - getroffen." Das Kabinett der Justizministerin sei lediglich informiert worden. "Die Justizministerin hat keine politische Weisung im Fall von Anja Windl gegeben." 

Die Fachbeamten im Justizministerium urteilten, dass die Entscheidung des Landesgerichts Wien richtig war - das Landesgericht hatte den U-Haft-Antrag der Staatsanwaltschaft demnach zurecht abgelehnt, die Beschwerde der Staatsanwaltschaft  wurde abgewiesen.

"Ermittlungen gegen Anja Windl finden weiter statt und wurden keinesfalls abgedreht", heißt es aus dem Büro der Justizministerin zu oe24.

Statement aus dem Justizministerium im Wortlaut:

Das Landesgericht für Strafsachen Wien hat die beschuldige Klima-Aktivistin enthaftet und ihr Auflagen erteilt (gelinderes Mittel statt U-Haft). In der Folge war zu entscheiden, ob gegen diesen Beschluss des Gerichts ein Rechtsmittel zu erheben ist. Wie in diesen Fällen üblich, wird ein solches Vorhaben von allen Instanzen fachaufsichtlich geprüft. Im Rahmen der Fachaufsicht wurde entschieden, dass die Beschwerde nicht erfolgsversprechend ist, weil die Entscheidung des Landesgerichts für Strafsachen Wien rechtlich zutreffend ist.

Dabei handelt es sich um eine rechtliche Facheinschätzung, die von der Sektion für Einzelstrafsachen im BMJ unter der Einbeziehung der Sektion für Strafrecht, getroffen wurde. Wie gesetzlich vorgesehen wurde der Weisungsrat informiert und wird sich in der nächsten Sitzung damit befassen.
Die strafrechtlichen Ermittlungen der StA Wien haben mit dieser Entscheidung nichts zu tun und laufen davon unbeeinflusst weiter.
  

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