Casag-Verfahren:

Kann Ex-ÖBAG-Chef Schmid Kronzeuge werden?

19.10.2022

Ein Kronzeuge ist eine Person, die eine Straftat begangen hat und freiwillig einen wesentlichen Beitrag zur Aufklärung leistet.

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Wien. Sollte der ehemalige ÖBAG-Chef und Generalsekretär im Finanzministerium, Thomas Schmid, auch noch formell den Kronzeugenstatus im Casag-Verfahren beantragen, dürfte dieser noch längst nicht gesichert sein. Ein Kronzeuge ist nämlich eine Person, die eine Straftat begangen hat und freiwillig einen wesentlichen Beitrag zur Aufklärung leistet. Zuletzt hatte die Meinungsforscherin Sabine Beinschab in der ÖVP-Affäre den Kronzeugen-Status zugestanden bekommen.

Im Gegenzug kann die Staatsanwaltschaft bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen das Ermittlungsverfahren unter Vorbehalt späterer Verfolgung einstellen. Einen Anspruch darauf gibt es aber nicht. Die Kronzeugenregelung war in Österreich 2011 eingeführt worden, erst 2021 wurde sie um sieben Jahre verlängert. Den Kronzeugenstatus kann es bei Korruptions- und Wirtschaftskriminalität sowie bei Delikten mit Strafdrohung über fünf Jahre geben. Zentrales Kriterium ist die Freiwilligkeit.

Kronzeugenregelung in Paragraf 209a geregelt

In der Strafprozessordnung ist die Kronzeugenregelung in Paragraf 209a geregelt: Demnach hat ein Täter das Recht, die Anwendung der Regelung zu verlangen, wenn er "freiwillig an die Staatsanwaltschaft oder die Kriminalpolizei herantritt, ein reumütiges Geständnis über seinen Tatbeitrag ablegt und sein Wissen über neue Tatsachen oder Beweismittel offenbart, deren Kenntnis wesentlich dazu beiträgt, die umfassende Aufklärung (....) über seinen eigenen Tatbeitrag hinaus zu fördern (...)". Außerdem hätte die Person noch nicht als Beschuldigter vernommen und noch keine Zwangsmaßnahmen gegen sie ausgeübt worden sein dürfen.

In Beinschabs Fall wurde der Kronzeugenstatus dennoch gewährt - obwohl die Freiwilligkeit ihres Geständnisses durch ihre Festnahme eingeschränkt war. Möglich ist dies, wenn etwa im Rahmen einer Vernehmung völlig neue Tatsachen oder Beweismittel offenbart werden. Ob dies in der Causa Schmid auch der Fall ist, ist der Öffentlichkeit unbekannt. Gesichert ist nach einer entsprechenden Mitteilung der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft lediglich, dass dieser im April den Wunsch geäußert hat, Kronzeuge zu werden. Einen entsprechenden Antrag gibt es laut der Behörde aber nicht.

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