Causa Rami

Keine Nebenjobs für Höchstrichter mehr: Aufstand gegen Rami

17.03.2023

Michael Rami steht wegen seiner Doppelrolle als VfGH-Richter und Anwalt immer heftiger in der Kritik.

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© VfGH/Achim Bieniek
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Wien. Gerade hat der Verfassungsgerichtshof seine erste – drei Wochen lange – Session im neuen Jahr beendet und viele spannende Themen von den ORF-Gremien bis zu den Covid-19-Finanzhilfen der COFAG behandelt. Doch hinter den Kulissen gab es nur ein Thema: Die ständigen Öffentlichkeits-Auftritte des von der FPÖ nominierten Verfassungsrichters Michael Rami, die das Ansehen des Verfassungsgerichtshofs in den letzten Monaten enorm geschädigt haben.

Egal ob Rami ausgerechnet im Namen von Kanzlergattin Kathi Nehammer zahlreiche Kleinstverdiener wegen eines Facebook-Postings exekutieren lässt oder Exekutionen der „Kronen Zeitung“ gegen Konkurrenz-Medien durchzieht oder – wie zuletzt – sogar einen 58.000-fachen Kinderporno-Konsumenten – und damit in den Augen vieler: Kinderschänder – wie Florian Teichtmeister öffentlich als Anwalt vertritt und mit den Worten „Das war nur ein digitales Delikt“ freispricht …

… das Ansehen des VfGH leidet gewaltig.

Ein prominenter Insider des Verfassungsgerichts berichtet von schweren Verstimmungen der Rami-Kollegen hinter den Kulissen. Der Insider: Die Rami-„Öffentlichkeits-Shows“ als Anwalt würden der Institution des unabhängigen Höchstgerichts „enormen Schaden“ zufügen. Die Doppelrolle von Rami als Anwalt und Höchstrichter gehöre „gestoppt oder zumindest gebremst“. Ein Auftritt eines Höchstrichters als Anwalt eines Kinderporno-Angeklagten sei „absolut indiskutabel“. Und: „Alle an diesem Gericht sind über diesen Rami-Auftritt entsetzt gewesen. Das geht für einen Höchstrichter nicht!“

Prompt hat sich der in der Regel immer schweigsame und noble VfGH-Präsident Christoph Grabenwarter in der „Kleinen Zeitung“ zu Wort gemeldet. Er spricht sich in ungewohnter Deutlichkeit gegen Rami aus: „Was seine Doppelrolle am VfGH betrifft, haben wir in der Vergangenheit intern mehrfach versucht, Kollegen Rami zu mehr öffentlicher Zurückhaltung in der Ausübung des Anwaltsberufes zu bewegen.“ Im ORF sprach sich Grabenwarter erstmals offen für eine Reform der Doppelrolle von Höchstrichtern und Anwälten aus. Er will, dass Höchstrichter in Zukunft vorwiegend für ihren Job als Verfassungsrichter tätig sind, um Fälle von Befangenheit zu vermeiden.

Jetzt sind die Parlaments-Parteien am Zug. Die frühere Verfassungsrichterin Irmgard Griss, die als Neos-Ikone gilt, sagt ganz klar: „Die Optik in Sachen Rami ist nicht gut, weil ein Verfassungsrichter in der Öffentlichkeit eine herausgehobene Stellung hat. Deshalb soll die Tätigkeit am Verfassungsgerichtshof eine Haupttätigkeit sein, auch weil der Arbeitsanfall am VfGH enorm zugenommen hat und man das nicht husch-husch neben einem Anwalts-Job erledigen soll und darf.“

Auf der Seite von Griss steht jetzt auch Justizministerin Zadic, die erklärt, sie sei „offen für eine Änderung der Berufsregeln am Verfassungsgerichtshof“.

Rami, so hört man von seinen Kollegen am Verfassungsgerichtshof, sollte bis zur Neuformulierung der Berufsregeln durch den VfGH-Präsidenten und dem Verbot einer Doppelrolle sein Amt als Anwalt vorerst ruhen lassen.

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