Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) will den Schutz des Bargeldes in die Verfassung heben.
Bereits in der Vergangenheit wurde diskutiert das Bargeld, sowie das Recht auf Barzahlung in der Verfassung zu verankern. Bis jetzt scheiterten entsprechende Anträge. Jetzt soll es aber soweit sein: Bundeskanzler Karl Nehammer kündigte an, den Schutz des Bargeldes in die Verfassung zu heben.
Banken-Gipfel geplant
Nehammer: "Seit geraumer Zeit gibt es die Befürchtung bei vielen Österreicherinnen und Österreichern, dass tatsächlich das Bargeld abgeschafft werden könnte. Ich nehme als Bundeskanzler diese Sorge sehr ernst. Ich halte es da für richtig, dass es einen verfassungsrechtlichen Anspruch geben muss auf Bargeld und dass wir dazu auch die notwendigen Maßnahmen setzen müssen."
Das bedeute, dass die Grundversorgung mit Bargeld sichergestellt sein müsse, so Nehammer. Außerdem müsse sichergestellt sein, dass "man weiterhin mit Bargeld zahlen kann", so Nehammer. "Dazu werde ich im September diesen Jahres einen Gipfel einberufen mit der Bankenwirtschaft, um hier die notwendigen Maßnahmen, die dann getroffen werden müssen, auch tatsächlich zu erörtern", kündigt der Kanzler an.
"Taskforce Bargeld"
Weiters soll eine "Taskforce Bargeld" eingerichtet werden. Im Gremium sollen neben Nehammer auch Vertreter des Finanzministeriums Österreichischen Nationalbank sein.