Nur zwei Monate, nachdem sieben Volksbegehren die 100.000-Unterstützer-Hürde zur Behandlung im Parlament genommen haben, startet am Montag die Eintragungswoche für die nächsten neun Initiativen.
Von 19. bis 26. Juni kann etwa das "Anti-gendern-Volksbegehren" unterstützt werden, aber auch der Wunsch nach Bekräftigung von Österreichs Neutralität. Gerettet werden sollen in einem Volksbegehren Lebensmittel, in einem weiteren "unsere Sparbücher".
Mehrere Volksbegehren
Das Begehren "NEUTRALITÄT Österreichs JA" will erreichen, dass Österreich seine immerwährende Neutralität abermals erklärt und bekräftigt, und zwar mittels eines weiteren Verfassungsgesetzes. Verfassungsrang soll nach deren InitiatorInnen auch das Anliegen der Anti-Gendern-Initiative erlangen, nämlich nicht zur Verwendung von Binnen-I oder Gender-Sternchen verpflichtet werden zu dürfen. "Verbot für Kinder-Instagram" will eine entsprechende Anwendung gesetzlich verhindern, weil es sich um ein "unkontrolliertes Datensammelnetzwerk" handle.
Selbsterklärend sind die Anliegen von "Asylstraftäter sofort abschieben", "Staatsbürgerschaft für Folteropfer" sowie "Untersuchungsausschüsse live übertragen", letzteres soll per Livestream auf der Parlamentshomepage erfolgen. "Lebensmittelrettung statt Lebensmittelverschwendung" hat das Anliegen, nach Vorbild Frankreichs, Italiens oder Tschechiens Lebensmittelunternehmen sowie Supermärkte dazu zu verpflichten, nicht verkaufsfähige aber noch genießbare Lebensmittel an gemeinnützige Organisationen oder direkt an Bedürftige zu spenden.
Das Begehren "Umsetzung der Lebensmittelherkunftskennzeichnung!" will die Versorgung der Bevölkerung mit heimisch-regional erzeugten Lebensmitteln in der Verfassung als Grundrecht verankern. Unter "Rettung unserer Sparbücher" wiederum soll die öffentliche Hand einen Inflationsausgleich für Sparguthaben subventionieren.
Unterzeichnet werden können die Volksbegehren in einem beliebigen Eintragungslokal in ganz Österreich oder online mittels elektronischer Signatur. Eine vor dem Eintragungszeitraum abgegebene Unterstützungserklärung zählt bereits als Stimme für das jeweilige Volksbegehren, eine nochmalige Unterschrift ist dann nicht mehr möglich. Von den bisher 80 aufgelegten Volksbegehren, die vor allem seit der Möglichkeit der elektronischen Unterstützung einen Boom erleben, haben es nur zwölf nicht ins Parlament geschafft, also keine 100.000 Unterstützer und Unterstützerinnen gefunden.