Gericht sieht keine Beweise für Korruption
Der ehemalige FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache und der Privatklinik-Betreiber Walter Grubmüller sind am Dienstag am Wiener Straflandesgericht in der Neuauflage des Prikraf-Prozesses freigesprochen worden. In dem Verfahren, das nach einem Spruch des Oberlandesgerichts Wien wiederholt werden musste, ging es um einen vermuteten Gesetzeskauf im Zusammenhang mit der Privatklinik Währing. Im Gegensatz zum ersten Prozess sah das Gericht keinen Beweis für Korruption.
Strache war im vergangenen Jahr zu 15 Monaten bedingter Haft verurteilt worden, Grubmüller zu zwölf Monaten. Das OLG Wien hob das Urteil wieder auf. Als letzte Zeugen wurden am Dienstag blaue Abgeordnete befragt, die einen Initiativantrag zum Prikraf der damaligen Oppositionspartei mit unterzeichneten. Dieser Antrag soll laut Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft die Gegenleistung für Spenden an die FPÖ in der Höhe von insgesamt 12.000 Euro gewesen sein.
Strafrechtliche Verfolgung sei ein wesentliches Instrument gegen Korruption, betonte die Richterin in ihrer Urteilsbegründung. Allerdings ändere dies nichts daran, dass auch in derartigen Verfahren Beweise erfüllt sein müssen, herrsche bei Korruption doch kein anderer Maßstab.