Neues Gesetz

Regierung erleichtert Tempo 30 und Radarkontrollen

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Gemeinden und Städte sollen Tempolimits und Radarfallen künftig einfacher umsetzen können, sagte die Regierung am Mittwoch beim Ministerrat.

Die Bundesregierung einigte sich auf eine entsprechende Novelle der StVO, die am Mittwoch in Begutachtung geht. Dadurch kann die zuständige Straßenbehörde in Bereichen mit Schutzbedürfnis, etwa vor Schulen, vereinfacht die Höchstgeschwindigkeit verringern. "Geringeres Tempo bedeutet mehr Sicherheit und Lebensqualität für die Menschen vor Ort", sagte Klimaschutzministerin Leonore Gewessler (Grüne).

Bürokratische Hürden für Tempo 30-Beschluss fallen

Geschwindigkeitsreduktionen würden zu weniger Verkehrstoten, weniger klimaschädlichen Emissionen und geringerer Lärmbelästigung führen sowie durch den geringeren Treibstoffverbrauch den Menschen auch Geld sparen, betonte die Ministerin im Anschluss an den Ministerrat am Mittwoch. Bereits jetzt war es den Gemeinden möglich, im Ortsgebiet auf Tempo 30 anstatt 50 zu verringern, jedoch musste man dazu einige bürokratische Hürden nehmen und umfangreiche Gutachten erstellen lassen.

Das soll sich durch die neue Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) nun ändern. "Durch die vorliegende Novelle wird es für die Bürgermeister in Zukunft einfacher sein, maßgeschneiderte Lösungen vor Ort zu erarbeiten und umzusetzen", so Innenminister Gerhard Karner (ÖVP).

Mehr Tempolimits vor Schulen, Kindergärten oder Spielplätzen 

Künftig könne die jeweils zuständige Straßenbehörde in Ortsgebieten in Bereichen mit besonderem Schutzbedürfnis, wie vor Schulen, Kindergärten, Freizeiteinrichtungen oder Spielplätzen, Krankenhäusern oder Seniorenheimen die erlaubte Höchstgeschwindigkeit verringern - unter der Voraussetzung, dass die Maßnahme zur Erhöhung der Verkehrssicherheit von Fußgängern oder Radfahrern geeignet ist.

"Wo es die Situation erfordert, aber nicht aus Jux und Tollerei", sagte Karner. Im vergangenen Jahr ereigneten sich auf Gemeindestraßen rund 15.000 Verkehrsunfälle mit 80 getöteten Menschen, gab er zu bedenken.

Mehr Radarkontrollen

Leichter werden soll für Gemeinden auch die Überwachung des Tempolimits. So sollen diese Radarkontrollen künftig selbst durchführen können. Voraussetzung ist eine entsprechende Übertragungsverordnung des Landes. Bisher konnten die Gemeinden nur dann Radarkontrollen durchführen, wenn sie über einen eigenen Gemeindewachkörper verfügen. Dadurch erwarte sich Karner auch eine Entlastung der Polizei.

Weiters werde es für die Möglichkeiten geben, Schulstraßen, ähnlich einer Begegnungszone einzurichten. Auch sollen Rettungsfahrzeuge durch die neue Novelle auch dann im Halte- und Parkverbot stehen bleiben dürfen, wenn sie das Blaulicht nicht eingeschaltet haben.

Verkehrsberuhigung der Wiener Innenstadt wird diskutiert

Noch nicht geeinigt hat man sich bezüglich einer Verkehrsberuhigung der Wiener Innenstadt. Hier hätte die rot-pinke Stadtregierung gerne, dass nur noch Anrainer, Wirtschaftstreibende und einige vom Verbot Ausgenommene mit dem Auto in den ersten Bezirk fahren dürfen.

Kontrolliert werden soll das mittels Kameras, welche die Autokennzeichen erfassen. Dafür braucht es aber eine gesetzliche Grundlage im Rahmen der StVO.

Mitte Februar werde es einen weiteren Runden Tisch mit Experten und Expertinnen zum Thema geben, um Fragen rund um datenschutzrechtliche Bedenken zu klären, kündigte die Ministerin an. Karner ergänzte, dass hier kein "Bürokratiemonster" auf die Polizei zukommen und diese nicht in Arbeit untergehen dürfe.

Gewessler: Tempo 100 ist nicht der nächste Schritt

Mehr als 280 Gemeinden und Städte sowie Organisationen wie der VCÖ und Städtebund hatten sich im Vorfeld für eine Reform stark gemacht, die eine Umsetzung von Tempo 30 erleichtert. Die StVO-Novelle geht nun in Begutachtung, die Öffentlichkeit kann sechs Wochen lang Stellungnahmen zum Entwurf abgeben.

Das Inkrafttreten ist für Sommer 2024 geplant. Dass Tempo 100 auf der Autobahn der nächste Schritt sei, verneinte Gewessler auf Nachfrage einer Journalistin. "Dafür gibt es keine parlamentarische Mehrheit." 

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