Nicht berufstätige Personen sollen drei Jahre in bisherigem Bundesland bleiben müssen.
Wiens Bildungsstadtrat Christoph Wiederkehr (NEOS) fordert eine Wohnsitzauflage für anerkannte Flüchtlinge. Nicht berufstätige Menschen, deren Asylverfahren abgeschlossen wurde, sollen drei weitere Jahre in jenem Bundesland leben müssen, in dem das Verfahren durchgeführt worden ist. Damit soll eine Überlastung des Wiener Bildungssystems verhindert werden. Für neu eingetroffene Kinder, die noch nicht schulreif sind, werden Orientierungsgruppen eingeführt.
Anlass für den Vorstoß des Wiener Stadtrats sind die laufenden Familienzusammenführungen, wie er im Interview mit der APA erläuterte. Alleine seit Jänner seien 2.500 zusätzliche Kinder und Jugendliche aufgenommen worden. "Das ist massiv gestiegen in den vergangenen Monaten und wird im nächsten Jahr auf einem sehr hohen Niveau bleiben. Wir gehen davon aus, dass wir pro Monat circa 300 zusätzliche Kinder und Jugendliche haben werden, die einen Schulplatz benötigen", erläuterte er. Das überfordere sowohl die Schulen als auch die Kinder und Jugendlichen.
Vorschulisches Angebot
In Wien ist nun geplant, Neuankömmlinge ab dem nächsten Semester anfangs in Orientierungsgruppen zu betreuen. Gedacht sind diese für Kinder, die noch nicht schulreif sind - von denen es zahlreiche gebe, wie Wiederkehr festhielt. Zum Großteil handle es sich um syrische Kinder, die etwa jahrelang in türkischen Flüchtlingslagern aufhältig waren, "und die noch nie eine Schule von innen gesehen haben". Man sehe aktuell, dass junge Männer, die nach Wien gekommen seien, nun ihre Frauen mit oft mehreren Kindern nachholen.
Es sei für die anderen Kinder, aber auch für die Schule oft nicht zumutbar, dass diese sofort eingeschult würden, befand er. Bei den Gruppen handle es sich um ein vorschulisches Angebot, um die Schulen zu entlasten. Rechtlich möglich ist laut Wiederkehr eine Rückstellung für ein halbes Jahr. Die Phase solle auch den Kindern selbst Orientierung bieten. Die Betreuung wird dezentral in Wien stattfinden, an mehreren Standorten, um dann den Übergang zur Schule zu ermöglichen, wie der Stadtrat ausführte.
Wien besonders betroffen
"Wien kann diese Herausforderung aber nicht alleine stemmen", gab er zu bedenken. Wien übererfülle nicht nur die Quote in Sachen Grundversorgung, es würden die meisten Betroffenen nach Abschluss des Asylverfahrens auch sofort nach Wien kommen. "Und deshalb ist mein Ansatz und meine Forderung, dass es hier ähnlich wie in Deutschland eine Wohnsitzauflage gibt."
Drei Jahren nach Abschluss des Verfahrens bzw. wenn subsidiärer Schutz gewährt wird, soll man in dem Bundesland wohnen müssen, in dem das Verfahren durchgeführt wurde, fordert Wiederkehr eine entsprechende bundesgesetzliche Regelung. Der Lebensmittelpunkt solle dort liegen, auch Sozialleistungen sollten nurmehr in diesem Bundesland ausbezahlt werden. Umgeht man die Pflicht, gibt es gemäß dem Vorschlag keine Leistungen mehr.
Berufstätige Menschen sollen an die Auflage nicht gebunden sein. "Wenn man einen Job findet, dann kann man sich natürlich auch innerhalb der ersten drei Jahre frei bewegen." Die Maßnahme wäre nötig, um Wien zu entlasten und die kleinteilige und dezentrale Integration in ganz Österreich zu ermöglichen, sagte der Stadtrat.